Drucksache Nr. 1440/2016:
Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes für das Gewerbegebiet Lister Damm/Am Listholze

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1440/2016
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes für das Gewerbegebiet Lister Damm/Am Listholze

Antrag,


1. die Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes für das Gewerbegebiet Lister Damm/Am Listholze mittels noch auszuwählender Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog zu beschließen,
2. den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zu beschließen,
3. die Verwaltung zu ermächtigen, einen Antrag auf Förderung einer Stelle (angestrebt Entgeltgruppe E12) für Klimaschutzmanagement beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu stellen und
4. eine befristete Stelle KlimaschutzmanagerIn für 3 Jahre zum Stellenplan 2017 einzurichten. Die Einrichtung einer Stelle eines/einer KlimaschutzmanagerIn steht unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Antragsstellung beim BMUB.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der Inhalt der Beschlussdrucksache hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.
Die Belange von Frauen und Männern werden gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 0
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Produkt 57102
Wirtschaftsförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 39.000,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 81.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 10.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.700,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -61.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -61.700,00 €

1. Die Umsetzung ausgewählter Maßnahmen aus dem vorliegenden Klimaschutz-Teilkonzept wird als laufendes Geschäft der Verwaltung aus dem Budget der Wirtschaftsförderung (Produkt 57102) getragen. Hierfür sind jährlich maximal 10.000 € vorgesehen.
2. Der Aufbau eines Klimaschutz-Controllings wird in das laufende Geschäft der Verwaltung integriert und aus dem Budget der Wirtschaftsförderung (Produkt 57102) getragen.
3. Die Antragsstellung auf Förderung einer Stelle eines/einer KlimaschutzmanagerIn ist laufendes Geschäft der Verwaltung und wird aus dem Budget der Wirtschaftsförderung (Produkt 57102) getragen.
4. Im Falle der Förderung durch das BMUB des/der KlimaschutzmanagerIn werden maximal bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vom BMUB bezuschusst (reine Personalkosten, durch Obergrenze gedeckelt). Bei einer Eingruppierung nach E12 würden, abhängig von der Höhe der Förderung, für 2017 Personalkosten in Höhe von maximal 42.000 € und Sachkosten in Höhe von 9.700 € entstehen (2017 gesamt 51.700 €). Es wird von einer moderaten Steigerung der Personalkosten für 2018 und 2019 infolge künftiger Tarifabschlüsse ausgegangen, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden kann. Die Kosten zur Finanzierung der Stelle KlimaschutzmanagerIn werden aus dem Budget der Wirtschaftsförderung (Produkt 57102) getragen.

Begründung des Antrages


Die Wirtschaftsförderung setzt derzeit das Pilotprojekt Gewerbegebiet Lister Damm/Am Listholze um. Das Modellvorhaben wurde in den „Masterplan Stadt und Region Hannover ׀ 100% für den Klimaschutz“ zur qualitativen Aufwertung des Gewerbegebietes eingebracht (DS 0613/2014). Für das Erreichen des vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Klimaziels ist auch nachhaltiges Wirtschaften erforderlich. Die Durchführung des Modellvorhabens im Gewerbegebiet List und die Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes leisten hierzu einen bedeutsamen Beitrag und haben für die Wirtschaftsförderung eine hohe Priorität.

Zur Historie: In den „Leitlinien für die Gewerbeflächenentwicklung 2012 bis 2020“ (DS 1445/2012) wurde das Gewerbegebiet Lister Damm/Am Listholze (kurz: Gewerbegebiet List) als Modellprojekt vorgeschlagen, um aufzeigen, ob und wie künftige Flächenbedarfe verstärkt durch Innenentwicklung gedeckt werden können (bspw. durch Standortprofilierung, Gewerbegebietsmanagement, Nachverdichtung untergenutzter Flächen, Flächenzusammenlegung und/oder Flächentausch). Daher hat die Wirtschaftsförderung ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem Vorschläge erarbeitet werden, wie Gewerbeflächen im Bestand aktiviert und entwickelt werden können (DS 1717/2013). Im Ergebnis wurde beschlossen, das Gewerbegebiet List unter dem Leitbild „Integriertes und nachhaltiges Gewerbegebiet“ zu entwickeln (Drucksache 1092/2014). Hierdurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor Ort gestärkt und das Gewerbegebiet im Bestand gesichert.

1. Klimaschutz-Teilkonzept

Zur zielgerichteten Entwicklung des Gewerbegebietes List hat die Verwaltung Ende 2014 ein Klimaschutz-Teilkonzept im Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ in Auftrag gegeben. Das Klimaschutz-Teilkonzept ist Bestandteil einer Gesamtstrategie der Wirtschaftsförderung, um das Gewerbegebiet List für die Zukunft aufzustellen (s.a. Drucksache Nr. 1092/2014). Das Konzept wurde mit 25.000 € vom BMUB gefördert und liegt seit Mai 2016 vor. Es enthält Maßnahmenvorschläge aus den Handlungsfeldern Energie, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz, nachhaltige Mobilität, Städtebau und Freiraumgestaltung, Soziale Infrastruktur und Unternehmenskooperation. Dabei wird aufgezeigt, wie Unternehmen durch betriebliche und überbetriebliche Klimaschutzaktivitäten CO2 einsparen und nachhaltig wirtschaften können. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der höchste Anteil an CO2-Emissionen mit knapp 87 % durch die Verwendung von Strom und Wärme am Standort entstehen. Die am stärksten CO2-wirksamen Maßnahmen konnten daher im Handlungsfeld „Energie“ identifiziert werden. In der DS 0988/2016 (Investitionskostenzuschussprogramm) setzt die Wirtschaftsförderung daher Anreize für Unternehmen in energieeffiziente Maßnahmen im Gewerbegebiet zu investieren.

Die Ergebnisse sind der Anlage 1 "Zusammenfassung Klimaschutz-Teilkonzept Gewerbegebiet List" zu entnehmen. Das Klimaschutz-Teilkonzept gibt wichtige Impulse und Empfehlungen, wie kurz-, mittel- und langfristig Klimaschutzpotenziale erschlossen werden können. Bei der Ergebnispräsentation im März 2016 hat der Auftragnehmer den ansässigen Unternehmen eine Vision vorgestellt, wie sich das Gewerbegebiet List klimagerecht entwickeln könnte. Die Vision wurde in einem Masterplan visualisiert. Hierfür wurden exemplarisch Maßnahmen aus dem vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog des Klimaschutz-Teilkonzeptes ausgesucht (s. Anlage 2 Masterplan Gewerbegebiet List).

Das Klimaschutz-Teilkonzept enthält mit seinen Handlungsschwerpunkten und CO2-Szenarien Ansatzpunkte, wie Treibhausgase durch nachhaltiges Wirtschaften im Gewerbegebiet List dauerhaft reduziert und überbetriebliche Kooperationen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden können. Die Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten stellen für die Verwaltung eine wichtige strategische Planungs- und Entscheidungshilfe dar, wie das Gewerbegebiet List zukünftig weiter entwickelt werden kann. Für die konkrete Umsetzung ist die Priorisierung und Realisierbarkeit einzelner Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog zur Reduzierung von CO2 jeweils zu überprüfen. Welche Maßnahmen in welchem Umfang zukünftig umgesetzt werden und welche Kosten für die einzelnen Maßnahmen anzusetzen sind, kann derzeit nur grob geschätzt werden. Von der Verwaltung wird für die Maßnahmenumsetzung der benannte Kostenrahmen von maximal 10.000 € jährlich innerhalb des regulären Budgets eingeplant. Die tatsächliche Umsetzung hängt von den weiteren Abstimmungsprozessen innerhalb der Fachverwaltungen, den hierfür zukünftig zur Verfügung stehenden Ressourcen und entscheidend von der Mitwirkungsbereitschaft und Priorisierung der Unternehmen vor Ort ab. Daher wird sich erst im Weiteren langfristig ausgelegten Entwicklungsprozess vor Ort die Umsetzungsfähigkeit der einzelnen Maßnahmen entscheiden.

2. Klimaschutz-Controlling

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung des Gewerbegebietes soll ein Klimaschutz-Controlling aufgebaut werden, um die Erfassung klimarelevanter Daten und die Überprüfung des Projektfortschrittes zu gewährleisten. Hierdurch soll die Entwicklung und Maßnahmenumsetzung vor Ort gesteuert werden, um ggf. Anpassungen im Sinne einer Erfolgskontrolle vornehmen zu können. Die Empfehlungen aus dem Gutachten bilden die Grundlage für den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings. Die Verwaltung geht davon aus, dass für die Einführung und praktische Umsetzung noch Anpassungen vorgenommen werden müssen. Der Aufbau, die Anpassung/Entwicklung und Einführung eines praxistauglichen und qualitativen Klimaschutz-Controllings steht unter dem Vorbehalt des Einsatzes eines/einer KlimaschutzmanagerIn (s. Ziffer 3/4).

3. Antrag auf Förderung einer Stelle Klimaschutzmanagement beim BMUB

Zur langfristigen Reduzierung von CO2 im Gewerbegebiet List und der Sensibilisierung von Unternehmen zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen werden zusätzliche Ressourcen benötigt. Die bisherige Entwicklung und Untersuchungen vor Ort haben gezeigt, dass für eine integrierte und nachhaltige Entwicklung des Gewerbegebietes List und die Implementierung von Klimaschutzmaßnahmen, eine Art „Kümmerer“ als Impulsgeber und zur zielgerichteten Steuerung der Entwicklung erforderlich ist. Dies wurde im bisherigen Prozess auch im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen im Gewerbeflächenkonzept und im Klimaschutz-Teilkonzept von Fachexperten und Unternehmen aus dem Gewerbegebiet List bestätigt. Mit den jetzigen Ressourcen der Wirtschaftsförderung sind die Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes und eine einhergehende klimagerechte Entwicklung des Gewerbegebietes nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Wirtschaftsförderung nimmt sich im Rahmen ihrer Lotsen- und Beratungsfunktion für Unternehmen auch des Themas Nachhaltigkeit an. Stadtweit werden Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt nachhaltiges Wirtschaften beispielsweise zum Thema Energieeffizienz oder Ökoprofit durchgeführt. Zur Verstetigung nachhaltiger Strukturen setzt sich die Wirtschaftsförderung im Rahmen der lokalen Ökonomie in den Stadtteilen Hannovers für die Bildung von Netzwerken ein – auch im Gewerbegebiet List. Die genannten Aktivitäten sind jedoch nicht prioritär auf die Entwicklung nachhaltiger Gewerbegebiete und die Maßnahmenumsetzung des vorliegenden Konzeptes ausgerichtet. Die Reduzierung von CO2 und Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes setzt eine zielgerichtete und nachhaltige Implementierung von Klimaschutzmaßnahmen, eine stetige Sensibilisierung bzw. Motivation von Unternehmen und ein kontinuierliches Controlling voraus.

Ein/eine KlimaschutzmanagerIn würde die Entwicklung vor Ort wesentlich beschleunigen und die inhaltliche und fachliche Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes erst umfänglich ermöglichen.

Daher plant die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag auf Personalkostenzuschuss beim BMUB für eine befristete Stelle eines/einer KlimaschutzmanagerIn einzureichen.

Die Voraussetzung für die Antragsstellung beim BMUB auf Förderung einer Stelle KlimaschutzmanagerIn ist ein Ratsbeschluss zur Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings.

4. Einrichtung einer befristeten Stelle KlimaschutzmanagerIn zum Stellenplan 2017

Der Einsatz eines/einer KlimaschutzmanagerIn ist ab Anfang 2017 befristet für drei Jahre geplant. Die Einstellung eines/einer KlimaschutzmanagerIn steht unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Antragsstellung beim BMUB, der tatsächlichen Förderhöhe sowie der Kostendeckung der Stelle.

Der Fördermittelgeber setzt für die Stelleneinrichtung eine Neueinstellung voraus.
Für die anspruchsvollen Aufgaben im Rahmen des vorliegenden Klimaschutz-Teilkonzeptes für das Gewerbegebiet List geht die Verwaltung davon aus, dass der/die StelleninhaberIn zur erfolgreichen Umsetzung einen abgeschlossenen Hochschulabschluss oder Fachhochschulstudium bzw. eine vergleichbare Qualifikation benötigt. Um eine entsprechend qualifizierte und erfahrene Person als KlimaschutzmanagerIn zu gewinnen wird ein Stellenwert von E 12 angestrebt, wie für vergleichbare Aufgabenstellungen in anderen Fachbereichen.

Um eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung sicherstellen zu können, soll der/die KlimaschutzmanagerIn folgende Aufgaben übernehmen:
· Aufgaben des Prozess- und Projektmanagements,
· Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem umzusetzenden Klimaschutz-Teilkonzept,
· Recherche von Finanzierungsmöglichkeiten und Prüfung sowie Beratung zur Anwendbarkeit,
· Durchführung (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen,
· Koordinierung und ggf. Neugestaltung der fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes (Moderation),
· Koordinierung der Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten,
· Methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien,
· Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen Kommunen, Institutionen und Einrichtungen (Teilnahme, Vorbereitung, Moderation, Nachbereitung regionaler Netzwerktreffen),
· Aufbau von Netzwerken, Beteiligung externer Akteure und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen die als Multiplikator für das Klimaschutzteilkonzept agieren können und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützen,
· Weiterführung und Konkretisierung der bereits im Klimaschutz-Teilkonzept angedachten Verstetigungsstrategie für das Klimaschutzmanagement,
· Inhaltliche Unterstützung bzw. Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit und Umsetzung des Konzeptes für die Öffentlichkeitsarbeit und
· Einführung von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme).

Das beabsichtigte Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes untermauert die Gesamtentwicklung in Richtung integriertes und nachhaltiges Gewerbegebiet List.
23.3 
Hannover / 06.06.2016