Antrag Nr. 1432/2005:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0839/2005, Konzept zur Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1432/2005 (Originalvorlage)
0839/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0839/2005, Konzept zur Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG)

Antrag,

Es wird empfohlen zu beschließen, der DS 0839/2005 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:

Ziffer 1.:

1. Die im Rahmen der aktuellen Elternbefragung ermittelten fehlenden Betreuungsplätze (713) für den Krippen/Krabbel-Bereich werden bis zum 01.08.2007 eingerichtet.

2. Zum Stichtag 01.08.2005, spätestens aber zum 01.10.2005, sind zusätzlich zur bisherigen Planung 180 Krippen- und Krabbelbetreuungsplätze einzurichten. Es sind die Stadtteile vorrangig zu berücksichtigen, die gemäß der Elternbefragung den höchsten Nachfragebedarf aufweisen. Bestehende Angebote sind zu überprüfen; und alle Träger sind zu befragen, ob zusätzliche Plätze geschaffen werden können.

3. Zum Stichtag 01.08.2006 sind weitere 252 Betreuungsplätze im Krippen/ Krabbel-Bereich einzurichten, wobei die Verteilung der aktuellen Nachfrage in den Stadtteilen entsprechend erfolgen soll.

4. Zum Stichtag 01.08.2007 sind noch einmal 288 Betreuungsplätze einzurichten.

5. Freiwerdende Kindergartenplätze, die für eine Versorgung der Kinder im Kindergartenalter nicht mehr benötigt werden, können umgewidmet werden.

6. Die Betreuungszeiten in den neu einzurichtenden Krippen- und Krabbelplätze sind an der Nachfrage auszurichten; siehe die Ergebnisse der Elternbefragung (Seite 4 der I-DS-Nr. 2372/2004).

7. Um die neuen Plätze möglichst kostengünstig zur Verfügung stellen zu können, sind bestehende Einrichtungen vorrangig zu berücksichtigen; jedoch sind auch Anmietungen von Räumlichkeiten und Betriebsbetreuungseinrichtungen in größeren Firmen anzustreben. Freie Träger von Kinderbetreuungsplätzen sind ebenfalls zu beteiligen.

8. Die erforderlichen Haushaltsmittel stellt die Verwaltung für das Jahr 2005 durch eine außer- und überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung; für die folgenden Jahren werden notwendige Mittel in die jeweiligen Haushalte eingestellt.
Die Einsparungen aus der Neustrukturierung der Sozialhilfe (Hartz IV) sind vorrangig zur Finanzierung zu nutzen.




9. Hortplätze für die Betreuung von Schulkindern werden gemäß der Ergebnisse der Elternbefragung eingerichtet zum

01.08.2005 = 100 Plätze
01.08.2006 = 400 Plätze
01.08.2007 = 402 Plätze

10. Schulkinderbetreuung findet grundsätzlich in Form klassischer Hortplätze statt. Innovative Projekte oder außerschulische Betreuung sind mittelfristig umzuwidmen.
Neben der Umnutzung freiwerdender Kindergartenplätze für die Krippen- und Krabbelbetreuung ist auch eine Verwendung als Hortplätze vorzusehen.

11. Die Betreuungszeiten sind an den Nachfragebedürfnissen auszurichten; die Bedingungen der VGS sind zu berücksichtigen.

12. Bei der Gewinnung neuer Träger sind Erweiterungen bestehender Einrichtungen einzuplanen oder ggf. Elterninitiativen zu beteiligen. Die Verteilung auf die Stadtteile soll dem größten Bedarf entsprechend vorgenommen werden.

13. Die erforderlichen Haushaltsmittel stellt die Verwaltung für das Jahr 2005 durch eine außer- und überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung; für die folgenden Jahre werden notwendige Mittel in die jeweiligen Haushalte eingestellt.
Die Einsparungen aus der Neustrukturierung der Sozialhilfe (Hartz IV) sind vorrangig zur Finanzierung zu nutzen.

Ziffer 2.:

Auf die Erhebung eines Essengeldes in Höhe von 30 € wird verzichtet.

Ziffer 3.:
Neu hinzufügen:

„Dies gilt auch für den Träger Landeshauptstadt Hannover."

Neu hinzufügen:

Ziffer 4.:

Die Bedarfslage hinsichtlich aller Betreuungsformen ist durch eine jährliche Befragung der Eltern zu ermitteln; sie erfolgt zum Stichtag 01. März. Der Jugendhilfeausschuss wird zweimal jährlich (15.04. und 15.10.) über den aktuellen Bedarf informiert.

Begründung

erfolgt mündlich


Georg-Günther Thürnau
(stellv. Vorsitzender)