Drucksache Nr. 1431/2015 N1:
Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1431/2015 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1431/2015 N1
1
 
Die Neufassung wurde erforderlich, weil der Antragstext um einen Halbsatz ergänzt wurde.

Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges

Antrag,

von den Vorgaben des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2004 abzuweichen und der ausnahmsweisen Errichtung von zwei Windenergieanlagen der Stadtwerke Hannover AG (enercity) vorbehaltlich der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass die Region die naturschutzrechtliche Verträglichkeit feststellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit dem Antrag verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Auf Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover (Drucksache Nr. 2200/2003) und zum gleichlautenden Vorschlag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Drucksache Nr. 2712/2003) hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 26.02.2004 beschlossen, dass künftig weder städtisches Grundeigentum im Bereich des Kronsberges zur Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt wird, noch die Landeshauptstadt Hannover als Grundstückseigentümerin eine evtl. erforderliche Zustimmung zur Unterschreitung von Grenzabständen oder zu Überbaurechten erteilen wird. Bestehende, bereits genehmigte oder mit der Landeshauptstadt Hannover abgestimmte Standorte sollten hiervon unberührt bleiben.

Mit Antrag vom 30.04.2015 liegt der Region Hannover als Genehmigungsbehörde nach Bundesimmissionsschutzgesetz der Antrag der Stadtwerke Hannover AG zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem nord-östlichen Kronsberg (s. Anlage 1) vor. Die Flächen für diese Standorte stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover.

Mit dem Ratsbeschluss vom 19.12.2013 zur Klima-Allianz Hannover 2030, der Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020 und der Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadtwerke Hannover AG (enercity) ist das Bekenntnis zum Ausbau regenerativer Energieerzeugung im Allgemeinen und der Onshore-Windkraft insbesondere verbunden und als gemeinsames Ziel von LHH und enercity formuliert. Die Verwaltung schlägt in diesem Sinne vor, den Antrag der Stadtwerke positiv zu begleiten.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Verwaltung von den Vorgaben des o.g. Ratsbeschlusses aus dem Jahre 2004 abzuweichen und der Errichtung der Windenergieanlagen, vorbehaltlich der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, ausnahmsweise zuzustimmen.

Hinweis: Die bisherige Bestimmung des geltenden Regionalen Raumordnungsprogramms 2005, wonach die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nur innerhalb der festgelegten "Vorranggebiete für Windenergiegewinnung" zulässig ist, ist aufgrund aktueller Rechtsprechung nicht mehr gültig. Das betrifft in Hannover das Vorranggebiet südwestlich von Wülferode. Die Region Hannover hat ein Verfahren zur förmlichen Außerkraftsetzung dieser Bestimmung eingeleitet.
67.1 / 61.15
Hannover / 24.11.2015