Drucksache Nr. 1430/2013:
Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1430/2013
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)

Antrag,


das als Anlage beigefügte Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung zu beschließen und die Verwaltung zu ermächtigen, das dort dargestellte Sonderverfahren umzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Im Rahmen der Haushaltsplanveranschlagungen für 2013 steht ein Budget von 240.000,00 € innerhalb des Produktes 57102 für die Lokale Ökonomie zur Verfügung. 2014 soll sich das Budget im gleichen Rahmen bewegen.

Begründung des Antrages



a) Sachverhalt

Ende 2010 fand eine Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes im Bereich Wirtschaftsförderung statt. Im Zuge dieser trat zutage, dass kein eindeutiges Regelwerk für die Voraussetzungen für eine Leistung der Wirtschaftsförderung bestand. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Bearbeitung nicht einheitlich geregelt war. Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde daher vereinbart, für die Zukunft eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen.


b) Aufgaben der Wirtschaftsförderung

Es gibt eine Arbeitsteilung zwischen der regionalen Wirtschaftsförderung, die für die Region als Gesamtheit zuständig ist, und der lokalen Wirtschaftsförderung, die für die entsprechende Stadt oder Gemeinde Ansprechpartner der Unternehmen vor Ort ist. Des Weiteren übernimmt die hannoverimpuls GmbH als operative Einheit Aufgaben, die einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern und die an der Schnittstelle zwischen regionaler und lokaler Wirtschaftsförderung liegen.

In engem Kontakt zu den bestehenden Unternehmen sind die städtischen Betriebsberater erster Ansprechpartner für alle unternehmerischen Fragen. Sie bieten Hilfestellungen jeglicher Art bei Grundstückskauf, Erweiterungsvorhaben, Finanzierung, Personal und Ansiedlungswünschen. Sie koordinieren Kontakte in die Stadtverwaltung und stehen als Problemlöser zur Verfügung.

Neben der einzelbetrieblichen Beratung werden Initiativen gefördert, die die bessere Vernetzung der Unternehmen in der Region zum Ziel haben und so zu einer Sicherung der hiesigen Arbeitsplätze beitragen. Ferner wird ansässigen Unternehmen die Möglichkeit geboten, z. B. im Rahmen des ÖKÖPROFIT-Programms ihr Ressourcenmanagement zu optimieren. Stadtweite Projekte können sich beispielsweise aus den Themenfeldern Migration, Gender, Aus- und Weiterbildung, Fachkräftemangel ergeben. Ferner kommen Projekte in Betracht wie das Erstellen des Immobilienmarktberichtes oder eines Gewerbeflächenkonzeptes. Darüber hinaus werden auch Haushaltsmittel für die Teilnahme an diversen Messen (z. B. Wirtschaftsmesse, EXPO REAL) oder die Ausrichtung von Veranstaltungen (z.B. Wirtschaftsempfang) verwendet.

Ein besonderes Augenmerk richtet die städtische Wirtschaftsförderung auf die Förderung von Stadtteilaktivitäten. Die Stärkung der Lokalen Ökonomie ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete, um die vielen Initiativen in den Stadtteilen bei ihren vielfältigen Anstrengungen zu unterstützen und dazu beizutragen, dass auch weiterhin eine gute Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs vor Ort fußläufig erreichbar und möglich bleibt (siehe auch DS 1640/2012). Gewerbliche Stadtteilinitiativen und Unternehmerrunden werden begleitet und enge Kontakte mit den Unternehmen vor Ort gepflegt. Ziel ist insbesondere der Aufbau von sich selbst tragenden lokalen Netzwerkstrukturen, die gemeinsame Marketingstrategien entwickeln und den BewohnerInnen das vor Ort verfügbare Angebot näher bringen. Dabei haben sich bisher 38 Standortgemeinschaften, z. T. auf Initiative und mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung, gegründet.


c) Sonderverfahren Projektbeteiligung

Aufgrund der Besonderheit dieser Aktivitäten strebt die Wirtschaftsförderung (23.3) an, Zuwendungen in der Lokalen Ökonomie als Projektbeteiligung zu gewähren. Hierfür soll ein transparentes Sonderverfahren etabliert werden.

Das klassische Zuwendungsverfahren analog ADA 20/9 passt weder im Hinblick auf die vertrauensvolle und aufgabenbezogene Zusammenarbeit noch in Richtung Flexibilität bei der Abwicklung und Ausrichtung der in Rede stehenden Maßnahmen. Ein wesentliches Merkmal der Projekte in der Lokalen Ökonomie ist eine kontinuierliche, an den gemeinsam


definierten Aufgaben orientierte Handlungsweise. Projektpartnerschaften mit vertraglichen Projektvereinbarungen beruhen zum einen auf dem zielgruppenorientierten Kooperationsgedanken als wichtigem Arbeitsfeld der kommunalen Wirtschaftsförderung und zum anderen auf dem Wunsch nach einer flexiblen und effizienten Abwicklung der in Rede stehenden Maßnahmen zum Wohle des Wirtschaftsstandortes Hannover. So können ausgesuchte Projekte, in enger und flexibler Partnerschaft mit den gewerblichen Akteuren des jeweiligen lokalen und regionalen Umfeldes realisiert werden.

Gerade bei der Zusammenarbeit mit Standortgemeinschaften ist es von substanzieller Bedeutung, dass zeitnah finanzielle Zusagen erfolgen können, da deren Vorhaben mitunter einen äußerst geringen Vorlauf haben. Gerade auf lokaler Ebene ist eine gewisse Spontaneität von existenzieller Bedeutung, da die Standortgemeinschaften i. d. R. ehrenamtlich und nach Geschäftsschluss organisiert werden und lange Vorlaufzeiten mit womöglich bürokratischen und langwierigen Hemmnissen deren Arbeit ad absurdum führen. Gefragt sind hier Entscheidungen binnen weniger Tage, alles andere würde zu einer Lähmung dieses überaus wichtigen ehrenamtlichen Engagements führen. Das von der Wirtschaftsförderung vorgeschlagene schlanke Verfahren kommt den Erfordernissen der Standortgemeinschaften entgegen.

Die mittels des hier vorliegenden Regelwerks fortan einheitlich gewährten finanziellen Mittel bzw. durchgeführten Projektförderungen werden zudem standardisiert und lückenlos dokumentiert.

Es wird außerdem vorgeschlagen, den AWL halbjährlich über die Aktivitäten zu informieren und eine Abrechnung der geflossenen Mittel vorzulegen.



Anlagen

Handbuch
Kriterienkatalog zur Prüfung einer Projektbeteiligung
Muster Projektvereinbarung mit Finanzierungsplan
23.3 
Hannover / 04.06.2013