Drucksache Nr. 1423/2014:
Zuschuss zur Mittagessenversorgung an Ganztagsschulen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1423/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1423/2014
0
 

Zuschuss zur Mittagessenversorgung an Ganztagsschulen

Antrag,

zu beschließen, dass der jeweilige Mittagessenpreis an Ganztagsschulen durch einen Zuschuss der Landeshauptstadt Hannover in Höhe von maximal 0,85 € pro Tellergericht gesenkt wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigte profitieren gleichermaßen von der Bezuschussung.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 S - Investitionstätigkeit
Produkt 21101
Produkt 21601
Produkt 21701
Produkt 21801
Produkt 22101
Grundschulen
Haupt- und Realschulen
Gymnasien
IGSen und Schulen mit besond. päd. Profilen
Förderschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 726.750,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -726.750,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -726.750,00 €
Zu den Kosten:
Die angegebenen Aufwendungen beziehen sich auf ein Schuljahr bei einem Sachkosten- zuschuss von maximal 0,85 € pro Tellergericht:

· 52 Ganztagsschulen (Beteiligte an der Vergabe)
· 6000 Essenteilnehmer (aktueller Stand)
· 190 Essentage pro Schuljahr
· Erstattung aus BuT zu 25%

Die Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 969.000 € (Aufwendungen für die Sachkostenzuschüsse für Essenausgabe und Abrechnungssystem) wurden durch Kostenerstattungen gemäß Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) um 242.750 € gemindert.

Bei weiterem Ausbau der Ganztagsschulen und steigenden TeilnehmerInnenzahlen erhöhen sich die Aufwendungen entsprechend.

Begründung des Antrages

Der Rat hat am 19.12.2013 das „Hannoversche Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen“
(Drucksache Nr. 2119/2013) beschlossen.

Vorrangiges Ziel ist es dabei, für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Senkung der Kosten für ein Mittagessen von stadtweit derzeit durchschnittlich 3,50 € pro Tellergericht auf stadtweit durchschnittlich 2,80 € pro Tellergericht (Zieldurchschnittspreis) zu erreichen.

Die Verwaltung hat für 52 Ganztagsschulen Dienstleistungskonzessionen zur Versorgung mit Mittagessen ausgeschrieben. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden jeweils die Preise für ein oder mehrere Tellergericht(e) sowie die Kosten für die Ausgabe bzw. Vertei- lung des Essens und die Bereitstellung eines elektronischen Abrechnungssystems abge- fragt. Die Bieter haben pro Schule entsprechend der jeweiligen Anforderungen Angebots- preise abgegeben.


Aus diesen Angebotspreisen hat die Verwaltung die durchschnittlichen Einzelpreise (Tellergericht, Verteilung, Abrechnungssystem) ermittelt. Aus der Summe der durchschnitt- lichen Einzelpreise ergibt sich der durchschnittliche Gesamtpreis in Höhe von 3,65 €.

Die Differenz zu dem Zieldurchschnittspreis pro Tellergericht in Höhe von stadtweit 2,80 € beträgt 0,85 €.

Berechnung:
durchschnittlicher Preis pro Tellergericht : 2,66 €
+ durchschnittlicher Preis für die Verteilung: 0,79 €
+ durchschnittlicher Preis für das Abrechnungssystem: 0,20 €
durchschnittlicher Gesamtpreis 3,65 €
./. Zieldurchschnittspreis gem. DS 2119/2013: 2,80 €
Differenz pro Tellergericht: 0,85 €

Eine Aufteilung dieses Zuschussbetrages wird erforderlich, sofern an einzelnen Ganztags- schulen nicht gleichzeitig die Verteilung des Essens und die Bereitstellung eines Abrechnungssystems von demselben Anbieter übernommen werden.

Die Aufteilung erfolgt im gleichen Verhältnis zu den durchschnittlichen Kosten:

Zuschussbetrag pro Tellergericht für die Verteilung: 0,68 €
Zuschussbetrag pro Tellergericht für das Abrechnungssystem: 0,17 €

Die finanziellen Fördermöglichkeiten durch das Bildungs- und Teilhabepaket sind auszuschöpfen.


Die Caterer rechnen das Mittagessen direkt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der leistungsgewährenden Behörde, der Region Hannover, ab. Das bedeutet, dass für durch das Bildungs- und Teilhabepaket geförderte Mittagessen kein Zuschuss der Stadt Hannover gewährt wird.
42.21 /42.2
Hannover / 20.06.2014