Drucksache Nr. 1398/2008:
Straßenausbaubeitrag
Wittekamp von Liebigstraße bis Franklinstraße
- Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1398/2008 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1398/2008
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Straßenausbaubeitrag
Wittekamp von Liebigstraße bis Franklinstraße
- Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

Antrag,

für den in der Anlage gekennzeichneten Abschnitt der Straße Wittekamp von Liebigstraße bis Franklinstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau sämtlicher Verkehrs- und Grünflächen einschließlich der dabei entstandenen Kosten für die Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 110.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

Der Wittekamp von Liebigstraße bis Franklinstraße wies sowohl im Bereich der Nebenanlagen als auch zum Teil in der Fahrbahn erhebliche Schäden in der Oberflächenbefestigung auf. Die Borde und Gossen waren ebenfalls stark geschädigt. Der Straßenaufbau entsprach nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Insgesamt war die Straße mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr zu erhalten und musste deshalb erneuert werden.

Bei dem im Jahr 2007 durchgeführten Straßenneubau wurden die Verkehrsflächen entsprechend dem heutigen Ausbaustandard auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt. Außerdem wurden in der Straße durch die erstmalige Herstellung von
57 Senkrechtparknischen insgesamt 23 zusätzliche Stellplätze geschaffen.

Die Entwässerungseinrichtungen (Gossen und Abläufe) und die Straßenbeleuchtung (auf der südlichen Straßenseite) wurden dem geänderten Straßenprofil angepasst und ebenfalls erneuert.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Für den Straßenausbau sind Kosten in Höhe von ca. 220.000,- € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Abschnitte oder Teileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung oder Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Der Wittekamp gehört zu den „Innerortsstraßen“; die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung 40 % für die Fahrbahn, 50 % für die Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen, 60 % für die Gehwege/Grünanlagen und 70 % für die Parkflächen.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 02.06.2008