Informationsdrucksache Nr. 1390/2019:

Zwischenbericht Kulturentwicklungsplan 2030 „KulturZusammenLeben“

Inhalt der Drucksache:

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Zwischenbericht Kulturentwicklungsplan 2030 „KulturZusammenLeben“

Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über den Zwischenstand des Kulturentwicklungsplans und bittet um Kenntnisnahme.

Der Rat der Landeshauptstadt hat mit der Drucksache 0439/2018 die Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans beschlossen, der „den spezifischen Stärken, Bedürfnissen und Interessen der Stadt Rechnung trägt und die gesamtgesellschaftliche Stadtentwicklung positiv begleitet und fördert.“ Die Formulierung und Verabschiedung eines Kulturentwicklungsplans ist eine Voraussetzung für die Bewerbung der Landeshauptstadt um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025.

Die Kulturverwaltung legt als Anlage zu dieser Drucksache einen Zwischenbericht zum Kulturentwicklungsplan für Hannover vor. Der zu erstellende Kulturentwicklungsplan soll Impulse in die Stadtgesellschaft geben und einen Rahmen für die konzeptionelle Ausgestaltung von Institutionen und Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft bieten. Ausgehend von den Aufgaben der Kulturverwaltung wurden in einem breiten Beteiligungsprozess Partner*innen aus der gesamten Kulturszene einbezogen.

Hannover verfügt über eine vielfältige und in weiten Teilen exzellente Kunst und Kulturlandschaft. Aufgabe ist, das gewachsene Kulturangebot in seiner Vielfalt zu bewahren und konzeptionell weiterzuentwickeln. Hannover sieht sich hierbei – wie andere Großstädte in Europa auch – einer Reihe von Herausforderungen gegenüber: Immer mehr Menschen ziehen in die Stadt, Wohnraum ist begrenzt, Mobilität muss neu gedacht werden. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist ebenso ein Ziel wie die Bewältigung des demographischen Wandels. Das friedliche Zusammenleben und demokratische Strukturen müssen gestärkt werden. Es müssen kommunale Digitalisierungs-, Internationalisierungs- und Nachhaltigkeitsstrategien sowie die Weiterentwicklung des Lokalen Integrationsplans einbezogen werden.


Zur Erarbeitung des vorliegenden Zwischenberichts wurden in einem ersten Schritt die Bereiche im Fachbereich Kultur sowie rund 400 externe Kultureinrichtungen und Kulturschaffende gebeten, einen Status-Quo-Bericht mit Angaben zu Stärken und Schwächen, Zielen sowie Entwicklungsthemen abzugeben. Darüber hinaus wurden auch die übrigen Fachbereiche der Stadtverwaltung gebeten, aus ihrer Fachlichkeit heraus Beiträge für die Erarbeitung des Kulturentwicklungsplanes zu liefern.

Die Ergebnisse der Status-Quo-Abfrage wurden in einem ersten Sachstandsbericht zusammengefasst, der im Februar 2019 veröffentlicht und dem Kulturausschuss vorgestellt wurde. Dabei wurden das vielfältige kulturelle Angebot und das vorhandene Fördersystem als Motor einer dynamischen Kulturszene ebenso als Stärke gesehen wie das kulturelle Leben in den Stadtteilen und die ausgeprägte Gartenkultur-Tradition. Herausforderungen bestehen u.a. in den unterschiedlichen Dimensionen, die die Digitalisierung mit sich bringt. Auch differenziertere Kulturmarketing-Strategien und PR-Konzepte sind zu entwickeln. Gewünscht ist die Weiterentwicklung einer Beteiligungskultur, die auch die verschiedenen Lebenswelten und Vielfältigkeit berücksichtigt. Neue Förderstrukturen und eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit werden ebenso den Entwicklungspotentialen zugeordnet wie die Vernetzung mit überregionalen und internationalen Akteur*innen.

Als Fazit wurde festgehalten, dass die Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans 2030 von den Kulturschaffenden als Chance gesehen wird. Ziel soll sein, mehr Menschen für künstlerische und kulturelle Prozesse zu begeistern und in die kulturelle Stadtentwicklung einzubinden. Bereits im Stadtdialog „Mein Hannover 2030“ heißt es:

Hannover …

  • ist eine starke, strahlende und anziehende Kulturstadt mit vielen engagierten Akteur*innen und trägt dies selbstbewusst nach innen und außen.
  • pflegt die kulturellen Netzwerke und den Kulturdialog auf allen Ebenen.
  • setzt sich mit vielen Bewerbungen national und international durch, um sich als Kulturstadt zu profilieren und zu positionieren.
  • braucht für die Kunst und Kultur Mäzenatentum und ehrenamtliches Engagement.

Mit dem vorliegenden Zwischenbericht werden die Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des Kulturentwicklungsplans 2030 zusammengefasst. Vier Handlungsfelder sowie ihnen zugeordnete Ziele werden abgebildet.

Über den Kulturentwicklungsplan entscheidet der Rat im kommenden Jahr, unabhängig davon, ob Hannover in die zweite Runde der Bewerbungsphase zur Kulturhauptstadt gewählt wird. Bei Abgabe des 2. Bid Books (Termin noch unbekannt) zur Bewerbung auf den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 muss die kulturelle Langzeitstrategie zwingend vorliegen.

Die für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas eingerichteten Gremien – Beirat, Kuratorium sowie im Besonderen der Kulturrat – waren beim Beteiligungsprozess beratend tätig. Die Verantwortung für die Erarbeitung des Kulturentwicklungsplans liegt im Kulturdezernat.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Handlungskonzept betrifft alle Geschlechter gleichermaßen.

Kostentabelle

Der Zwischenbericht zum Kulturentwicklungsplan 2030 verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Dez. III 
Hannover / 14.05.2019