Drucksache Nr. 1382/2014:
Schulsozialarbeit: personelle und finanzielle Änderungen zum Schuljahr 2014/2015

Inhalt der Drucksache:

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1382/2014
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Schulsozialarbeit: personelle und finanzielle Änderungen zum Schuljahr 2014/2015

Antrag,

die personellen Veränderungen im Projekt Schulsozialarbeit (im Rahmen des Programms Bildung und Teilhabe / BuT) wie in dieser Drucksache ausgeführt zum Schuljahr 2014/2015 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Gesamtprogramm orientiert sich an allgemeinen Bildungs- und Sozialstrukturdaten, um Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. In der Schulsozialarbeit an den Schulen wird die pädagogische Arbeit mit Gender Mainstreaming ausgerichteten Inhalten umgesetzt.

Kostentabelle

Es gibt keine Änderungen bei der Gesamthöhe der finanziellen Auswirkungen gegenüber der DS 2106/2011 'Bildungs- und Teilhabepaket - Programm zur Schulsozialarbeit'.

Begründung des Antrages

Die Veränderungen durch den Inklusionsprozess sind im Sachgebiet Schulsozialarbeit auch im neuen Schuljahr spürbar. Es werden vier Förderschulen (FÖS) Lernen zu zwei Schulen zusammengelegt:
· die FÖS Maximilian-Kolbe-Schule und die FÖS Christinan-Andersen-Schule am Standort der FÖS Maximilian-Kolbe-Schule,
· die FÖS Albrecht-Dürer-Schule und die FÖS Erich-Kästner-Schule am Standort der FÖS Erich-Kästner-Schule.
Da an jeder Förderschule Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eingesetzt sind, werden zum Schuljahrende 2013/2014 zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit je einer halben Planstelle (19,25 Stunden) frei, die an einer neuen Schule eingesetzt werden sollen.

Durch den erfolgten Weggang einer Mitarbeiterin ist eine Stelle mit 30 Stunden nachzubesetzen.

Es können somit zum Schuljahr 2014 / 2015 zwei neue Schulstandorte mit jeweils einer halben Planstelle (19,25 Stunden) und ein neuer Standort mit einer 30-Stunden-Stelle Schulsozialarbeit versorgt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, für die Auswahl der neuen Schulen folgende Kriterien zugrunde zu legen:
1. Grundschulen (GS), in deren Einzugsgebiet Flüchtlingswohnheime liegen
2. Grundschulen, die einen Anteil von über 22% an Hauptschulempfehlungen nach der 4. Klasse aufweisen
3. Öffnung für Realschulen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien schlägt die Verwaltung folgende Schulen für den Einsatz der drei Teilzeitstellen Schulsozialarbeit vor:


1. GS Pestalozzi-Schule aufgrund der Flüchtlingsproblematik (19,25 Std.)
Gemäß den Angaben des Fachbereiches Stadterneuerung und Wohnen / Unterbringung kristallisiert sich der Stadtteil Misburg als besonders belastet heraus. In Misburg finden sich drei Flüchtlingswohnheime (Anderter Str., Am Seelberg und Deurag-Nerag-Str.) und ein Wohnprojekt in der Gollstr. Zwei Flüchtlingswohnheime liegen im Einzugsbereich der GS Pestalozzischule in Misburg; vonseiten der Schulleitung wurde gegenüber dem KSD bereits ein Bedarf an Schulsozialarbeit herangetragen.
2. GS Entenfangweg aufgrund des Anteils an Hauptschulempfehlungen
(19,25 Std.)

Im Jahr 2012 schlossen an der GS Entenfangweg im Stadtteil Leinhausen / Ledeburg 32,4 % der Schülerinnen und Schüler die Grundschule mit einer Hauptschulempfehlung ab. Im Vergleich mit den Hauptschulempfehlungen der anderen Grundschulen im Stadtgebiet wäre diese Schule mit erster Priorität zu versorgen. Der Stadtteil ist als belastet anzusehen, was den Anteil an Familien angeht, die die Sicherung ihres Lebensunterhalts mit Transferleistungen bestreiten müssen.
3. Realschule Johannes-Kepler Schule in Ricklingen (30 Std.)

Die Schülerinnen und Schüler der Johannes-Kepler Schule kommen mehrheitlich aus den Stadtteilen Ricklingen und Mühlenberg, die durch einen hohen Anteil von Armutslagen belastet sind. Die Schule hat als einzige Realschule die Einrichtung einer Sprachlernklasse für 2014 beantragt, was auf einen hohen Integrationsbedarf schließen lässt. Hinzu kommt, dass diese Realschule von OE 42.13 Mittel sowohl für Gewaltpräventionsmaßnahmen als auch Mittel für stadtteilorientierte Netzwerke erhalten hat. Da hier erstmals eine neue Schulform mit Schulsozialarbeit versorgt wird, wird diese Schule bewusst mit 30 Std. ausgestattet.

Für das Sachgebiet Schulsozialarbeit wäre eine Öffnung hinsichtlich der Realschulen sinnvoll, weil so die Orientierung sowohl auf den Primar- als auch den Sekundarbereich (auf Kinder und Jugendliche) in Schulen weiter erhalten bleibt.

Von den Schulleitungen der Realschulen werden Bedarfe an Schulsozialarbeit an den KSD herangetragen. Die Realschulen sind zunehmend von sogenannten Schulformwechsel von Schülerinnen und Schülern innerhalb des Schulsystems betroffen, d. h. Jugendliche, die zunächst an einem Gymnasium oder auch an einer IGS beschult wurden, wechseln im Laufe ihrer Schulpflicht auf die Realschule. Im gesamten Stadtgebiet befanden sich im Schuljahr 2011/2012 ca. 200 Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I durch den Wechsel der Schulform "in Bewegung".

Auch die Realschulen beklagen zunehmend, dass sie durch die Verschiebungen in der Schullandschaft die "neuen Hauptschulen" werden. Kinder und Jugendliche, die an leistungsstärkeren und größeren Schulformen scheitern, melden sich vermehrt an Realschulen an. Der Bedarf an zusätzlichen sozialpädagogischen Interventionen lässt sich auch daran ablesen, dass alle Realschulen im letzten Jahr Mittel für Gewaltpräventionsmaßnahmen bzw. Mittel zum Aufbau von stadtteilorientierten Netzwerken für Bildung und Qualifizierung bei OE 42.13 beantragt haben.

Bei Aufnahme einer Realschule in das Programm Schulsozialarbeit sollte eine Evaluation erfolgen, um zu untersuchen, in welcher Weise Schulsozialarbeit auch in dieser Schulform wirksam werden kann. Diese Erkenntnisse können bei zukünftigen Standortfragen hilfreich sein.
51.2 
Hannover / 13.06.2014