Drucksache Nr. 1376/2015:
Erweiterung um eine temporäre Hortgruppe am Standort des bestehenden Hortes Salzmannschule

Inhalt der Drucksache:

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1376/2015
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Erweiterung um eine temporäre Hortgruppe am Standort des bestehenden Hortes Salzmannschule

Antrag,

zu beschließen,
  • die bestehende Horteinrichtung in der Grundschule Salzmannstraße, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO), um eine temporäre Hortgruppe mit 20 Plätzen zu erweitern
  • und dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.09.2015 bis zum 31.07.2017, laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Einrichtung richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.901
Erwerb von beweglichem Sachvermögen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 10.000,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 250,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 67.900,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -69.150,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -69.150,00 €
Bei den Investitionsmitteln handelt es sich um Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Hortgruppe.
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermittel abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Im Stadtteil Linden-Nord besteht eine beständige Nachfrage an Hortplätzen. Die GS Salzmannstraße wird in den nächsten zwei Jahren nicht in eine Ganztagsgrundschule umgewandelt werden, so dass kein alternatives Betreuungsangebot an dieser Schule für Eltern/Kinder im Stadtteil besteht.
In der GS Salzmannschule gibt es die Möglichkeit, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als Träger der bereits an der Schule bestehenden Hortgruppen (2 Gruppen mit 40 Plätzen) ermöglichen, das Angebot um eine weitere Gruppe (20 Plätze) zu ergänzen.
Aus vorherigen Planungsprogrammen sowie dem Zusatzantrag zum Haushalt 2013 DS Nr.:1900/2012 sind noch Hortplatzkapazitäten vakant, so dass die laufende Finanzierung für eine weitere Gruppe im Budget zur Verfügung steht. Die zusätzlichen Plätze sollen temporär erstmals für zwei Jahre vorgehalten werden. Ein entsprechender Antrag wurde vom Träger gestellt.

Das Nds. Kultusministerium hat eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Die zusätzlichen Plätze tragen dazu bei, die Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Familien mit Grundschulkindern aufrechtzuerhalten und eine Zwischenlösung zu ermöglichen, solange nicht in allen Stadtteilen und Grundschulstandorten eine angemessene Schulkindbetreuung angeboten werden kann.
51.42 
Hannover / 10.06.2015