Drucksache Nr. 1374/2019:
Einrichtung der 5-gruppigen Kindertagesstätte Am Forstkamp unter Hinzunahme der beiden Vorlaufgruppen aus der Kindertagesstätte Regenbogen im Eisteichweg

Inhalt der Drucksache:

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1374/2019
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Einrichtung der 5-gruppigen Kindertagesstätte Am Forstkamp unter Hinzunahme der beiden Vorlaufgruppen aus der Kindertagesstätte Regenbogen im Eisteichweg

Antrag,

zu beschließen,
  • der Einrichtung der o.g. Kindertagesstätte Am Forstkamp 17, 30629 Hannover in Trägerschaft der Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GiB), mit zwei Krippengruppen (jeweils 15 Plätze, 1 -3 Jahren, Ganztagsbetreuung), einer integrativen Krippengruppe (12 Plätze, 1 - 3 Jahren, Ganztagsbetreuung) und zwei integrativen Kindergartengruppen (max. je 18 Plätze, 3 Jahre - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung) unter Berücksichtigung der Umstrukturierung der bestehenden integrativen altersübergeifenden Vorlaufgruppe in der Kindertagesstätte Regenbogen im Eisteichweg (max. 18 Plätze, 1 Jahr - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung), in eine integrative Kindergartengruppe (max. 18 Plätze, 3 Jahre - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung) zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS-Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 10.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 300,00 €
Transferaufwendungen 317.700,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -319.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -319.000,00 €
Die Finanzierung der Plätze im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen für die beiden Krippengruppen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen vom 01.08.2018 abgesetzt. Ein einmaliger investiver Zuschuss in Höhe von 10.000 € wird dem Träger zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen gewährt. Diese einmalige Zuwendung wird nachrangig zu den Landesmitteln ( RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Die GiB betreibt bereits zwei Kindertagesstätten im Stadtbezirk Misburg-Anderten. Neben der 2-gruppigen Kindertagesstätte Elfriede Westphal Haus im Rathaus Misburg in der Waldstraße 9 befindet sich derzeit noch eine Einrichtung in den Räumlichkeiten der Kurt-Schuhmacher-Grundschule mit einer integrativen Krippengruppe (14 Plätze, 1 - 3 Jahren, Ganztagsbetreuung) und einer integrativen altersübergreifenden Gruppe (18 Plätze, 1 Jahr - Schuleintritt, Ganztagsbetreuung), welche nach Fertigstellung der Kindertagesstätte Am Forstkamp zum 01.08.2019 in den Neubau wechseln werden.

Die Kindertagesstätte "Regenbogen" wird dann an diesem Standort aufgegeben. Die überlassenen Räumlichkeiten stehen anschließend wieder der Schule zur Verfügung, da diese dringend benötigt werden (siehe DS 1257/2018). Eine Umstrukturierung der integrativen altersübergreifenden Gruppe in eine integrative Kindergartengruppe ist nötig, da die Nachfrage nach integrativen Kindergartenplätzen im Stadtbezirk Misburg-Anderten weiterhin besteht. Vor diesem Hintergrund hat der Träger die Umstrukturierung beantragt.






Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Plätze ausgelastet sein werden und die Betreuungsplätze an diesem Standort erforderlich sind. Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.42 15.05.2019
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