Drucksache Nr. 1373/2015:
Neubau einer Grundschule als Ersatz für das jetzige Gebäude der Grundschule
Am Welfenplatz (ehem. FÖS Albrecht-Dürer) und einer Kindertagesstätte auf dem
Grundstück der Grundschule Am Welfenplatz

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1373/2015 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schulausschuss
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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1373/2015
1
 

Neubau einer Grundschule als Ersatz für das jetzige Gebäude der Grundschule
Am Welfenplatz (ehem. FÖS Albrecht-Dürer) und einer Kindertagesstätte auf dem
Grundstück der Grundschule Am Welfenplatz

Antrag,


die Verwaltung zu beauftragen, auf dem vorgenannten Grundstück
  1. eine 3-zügige Grundschule und eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte unter Zugrundelegung der aktuellen Standard-Raumprogramme zu errichten,
  2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren,

    sowie
  3. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Die Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der Folgedrucksache.

Begründung des Antrages

Bedarf Kindertagesstätte
Im kinderreichen Stadtbezirk Vahrenwald-List besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Krippen- sowie Kindergartenplätzen.

Für die neue Einrichtung ist eine Struktur mit 3 Krippengruppen (3 x 15 Kinder im Alter von 1-2 Jahren) und 2 altersübergreifenden Gruppen (je 5 Krippen- und 15 Kindergartenplätze für Kinder im Alter zwischen 3-6 Jahren) vorgesehen. Es wird die Option für eine integrative Betreuung in einer der altersübergreifenden Gruppen eröffnet. Bei allen 85 Plätzen handelt es sich um ganztägige Betreuungsangebote.

Diese Betreuungsangebote tragen dazu bei, den Rechtsanspruch im Krippen- und Kinder-
gartenbereich nachzukommen und erleichtern Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im Hinblick auf die aktuellen Bedarfsprognosen für diesen Stadtbezirk geht die Verwaltung davon aus, dass die Platzkapazitäten ausgelastet sein werden und dieses Kinderbetreu-
ungsangebot auch langfristig erforderlich sein wird.

In der Kindertagesstätte „Pusteblume“ in der Celler Str. 49 sowie in der Kita Isernhagener Str. 82 werden aktuell insgesamt 51 Krippenkinder in mobilen Raumeinheiten betreut. Diese Nutzung ist bauordnungsrechtlich nur befristet möglich. Daher sollen die 4 Gruppen nach Fertigstellung in den Neubau der Kindertagesstätte Grundschule Welfenplatz überführt werden.

Bedarf Grundschule
Im Stadtbezirk Vahrenwald-List und an der Grundschule Johanna-Friesen-Schule (Stadt-
bezirk Mitte) kam es in der Vergangenheit u. a. aufgrund von steigenden Kinderzahlen zu Raumengpässen in den vorhandenen Grundschulen. Trotz der Entlastung durch die zum Schuljahr 2013/14 neu gegründete vierzügige Grundschule Rosa-Parks-Grundschule am Standort Isernhagener Straße waren die Schulplätze nicht auskömmlich, sodass zum Schuljahr 2014/15 eine weitere Grundschule im Stadtbezirk gegründet wurde, unter gleich-
zeitiger Anpassung der Grundschuleinzugsbereiche. Somit werden die bestehenden Grundschulstandorte im Stadtbezirk nachhaltig entlastet.

Die Grundschule Am Welfenplatz ist eine 3-zügige Ganztagsgrundschule. Im Schuljahr 2014/15 werden im 1. Jahrgang insgesamt 55 Schülerinnen und Schüler in 3 Klassen unterrichtet. Die Prognose der Schülerzahlen im Schuleinzugsgebiet weist in den kommen-
den Jahren konstante Schülerzahlen auf, sodass der Schulstandort auch langfristig für die Grundschulversorgung im Stadtbezirk Vahrenwald-List benötigt wird.

Die von der Grundschule Am Welfenplatz genutzten Gebäude der FÖS Albrecht-Dürer sind hochgradig sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Provisorische Maßnahmen ermög-
lichten den Start einer Grundschule im September 2014, ersetzen aber nicht die zwingend erforderliche Gesamtsanierung.

Standortanalyse
Das Schulgrundstück mit einer Größe von 11.600 m² ist derzeit mit Schulgebäuden und einer Sporthalle aus den 1950er Jahren bebaut. Der Schulbetrieb findet zurzeit ausschließ-
lich in dem 3-geschossigen Bestandsgebäude (Gebäudetrakt A+B) statt.

Die anerkannten Raumprogramme für Grundschule/Sporthalle und Kindertagesstätte lassen sich in den Bestandsgebäuden nicht abbilden. Die Gebäude sollen deshalb abschnittsweise abgebrochen und durch entsprechende Neubauten ersetzt werden.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Baumaßnahme in 2 Bauabschnitten realisiert wird. Die Inanspruchnahme des 3-geschossigen Bestandsgebäudes (Gebäudetrakte A+B) sowie der östlichen Flächen des Außengeländes für den laufenden Schulbetrieb ermög-
lichen es, dass der Schulbetrieb auch parallel zu einer im westlichen Grundstücksbereich stattfindenden Neubaumaßnahme weitgehend ungestört fortgeführt werden kann.

In einem 1. Bauabschnitt sollen nach Abbruch der Sporthalle (Gebäudetrakt D) und der 1-geschossigen Pavillonreihe (Gebäudetrakt C) die Grundschule nebst Sporthalle und die für den Schulbetrieb notwendigen Außenanlagen errichtet werden. Nach Umzug der Grund-
schule und Inbetriebnahme des Neubaus werden in einem 2. Bauabschnitt die Gebäude-
trakte A und B abgebrochen und die Kindertagesstätte sowie die entsprechenden Außen-
anlagen errichtet.

In einer Massenstudie wurde nachgewiesen, dass das Grundstück eine für beide Nutzungen ausreichende Größe aufweist und der dargestellte Bauablauf realisierbar ist.

Da sich die geplanten Baumaßnahmen nicht mit den städtebaulichen Zielsetzungen des gültigen B-Plans Nr.204 vom November 1960 realisieren lassen, hat die Verwaltung im Rahmen einer Bauvoranfrage die entsprechenden Befreiungen von Festsetzungen des
B-Plans beantragt. Ein positiver Bescheid ist zu erwarten.

ÖPP-Modell
Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln ist die Verwaltung darauf angewiesen, als Ergänzung zu konventionell finanzierten Vorhaben alternative Beschaffungsvarianten anzuwenden.

Aufgrund der Erfahrungen mit den in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekte erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.

Barrierefreiheit und Inklusion
Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und Freiflächen sowie für diese Nutzungen zutreffender Aspekte von Inklusion sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden mit der Behindertenbeauf-
tragten der LHH abgestimmt.

Energetischer Standard
Die Neubauten sollen beschlusskonform im Passivhausstandard errichtet werden.

Terminplanung
Sofern die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells nachgewiesen werden kann, wird folgender Zeitplan angestrebt:
  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen,
    Durchführung des Teilnahmewettbewerbs,
    Versand der Verdingungsunterlagen: bis Anfang Januar 2016
  • Ausarbeitung und Eingang der ÖPP-Angebote,
    Wertung der Angebote / Verhandlungsverfahren: bis Mitte 2016
  • Beschlussdrucksache / Auftragsvergabe: Ende 2016
  • Inbetriebnahme Grundschule / Sporthalle: Mitte 2018
  • Inbetriebnahme Kindertagesstätte: Ende 2019

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Hannover / 09.06.2015