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Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zu den denkmalgeschützten Gebäuden Pinkenburger Straße 3 und 3a sowie Kapellenbrink 29 und 31
Antrag
Sehr geehrter Herr Schostok,
die CDU-Ratsfraktion beantragt hiermit gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Akteneinsicht
in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen (insbesondere Bauakten und Unterlagen zum Denkmalschutz) zu den denkmalgeschützten Gebäuden Pinkenburger Straße 3 und 3a sowie Kapellenbrink 29 und 31.
Als Mitglieder unserer Fraktion, die die Akten einsehen und prüfen, benennen wir Ratsherr Felix Semper und Ratsherr Arne Borstelmann.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Seidel
Vorsitzender
Begründung