Drucksache Nr. 1361/2012 E1:
Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1361/2012 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1361/2012 E1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung „Mellendorfer Straße“ am 08.11.12 mehrheitlich beschlossen (DS 1361/2012).

In der gleichen Sitzung wurde ein Zusatzantrag (DS 15-2589/2012) mit folgendem Inhalt beschlossen:
1. Es sollen bestehende Betriebe weiterhin zulässig sein.
2. Für die bestehenden Betriebe sollen angemessene Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden.
3. Das Handwerkerprivileg soll aufgenommen werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die Belange der bestehenden Betriebe prüfen und – soweit mit dem städtischen Einzelhandelskonzept vereinbar – im weiteren Verfahren berücksichtigen. Sie wird in der Drucksache zur öffentlichen Auslage nach § 3 (2) BauGB dazu geeignete planungsrechtliche Instrumente vorschlagen, u. a. das erwähnte Handwerkerprivileg.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplans, im Geltungsbereich einerseits Vergnügungsstätten und andererseits Einzelhandelsbetriebe - entsprechend dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover von 2010 - auszuschließen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

61.13 
Hannover / 21.11.2012