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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung „Mellendorfer Straße“ am 08.11.12 mehrheitlich beschlossen (DS 1361/2012).
In der gleichen Sitzung wurde ein Zusatzantrag (DS 15-2589/2012) mit folgendem Inhalt beschlossen:
1. Es sollen bestehende Betriebe weiterhin zulässig sein.
2. Für die bestehenden Betriebe sollen angemessene Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden.
3. Das Handwerkerprivileg soll aufgenommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die Belange der bestehenden Betriebe prüfen und – soweit mit dem städtischen Einzelhandelskonzept vereinbar – im weiteren Verfahren berücksichtigen. Sie wird in der Drucksache zur öffentlichen Auslage nach § 3 (2) BauGB dazu geeignete planungsrechtliche Instrumente vorschlagen, u. a. das erwähnte Handwerkerprivileg.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplans, im Geltungsbereich einerseits Vergnügungsstätten und andererseits Einzelhandelsbetriebe - entsprechend dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover von 2010 - auszuschließen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
61.13
Hannover / 21.11.2012