Drucksache Nr. 1360/2005:
Verordnung zur Aufhebung einer tierseuchenbehördlichen Eilverordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen

Inhalt der Drucksache:

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1360/2005
1
 

Verordnung zur Aufhebung einer tierseuchenbehördlichen Eilverordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen

Antrag,

die tierseuchenbehördliche Eilverordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Isernhagen Süd und Teilen des Stadtteils Bothfeld vom 28.04.2004 durch die anliegende Verordnung aufzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt. Es wurden keine geschlechtsdifferenzeirten Daten erhoben und ausgewertet. Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut der Bienen am 28.04.2004 im Stadtteil Isernhagen Süd wurde dieser und Teile des Stadtteils Bothfeld gem. § 10 Abs. 1 der Bienenseuchenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2004 (BGBl. I S. 2738) durch die o. g. Eilverordnung zum Sperrbezirk erklärt.
Diese Schutzmaßregel ist nun gem. § 12 Abs. 1 Bienenseuchenverordnung durch die anliegende Verordnung aufzuheben, da die Amerikanische Faulbrut in diesem Bezirk erloschen ist.

Die Amerikanische Faulbrut gilt gem. § 12 Abs. 3 Bienenseuchenverordnung im Sperrbezirk als erloschen, da

1. alle Völker des Seuchenbestandes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 2. b) und c) und Nr. 3 Bienenseuchenverordnung einem Kunstschwarmverfahren unterzogen worden sind und die abschließende Untersuchung der Futterkranzproben laut Befund des Nieders. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Veterinärinstitut Oldenburg mit Außenstelle Stade) vom 12.05.2005 keine Anhaltspunkte für Amerikanische Faulbrut ergaben,
2. die Entseuchung unter amtlicher Überwachung durchgeführt und vom beamteten Tierarzt abgenommen worden ist und
3. alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 amtstierärztlich untersucht worden sind und sich gemäß Befundmitteilung des Nieders. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Veterinärinstitut Oldenburg mit Außenstelle Stade) vom 09.06.2005 keine Anhaltspunkte für Amerikanische Faulbrut ergaben.

Die Tierseuche hat sich nicht weiter ausgebreitet, auch die befallenen Völker sind wieder frei. Entsprechend ist diese, die im Sperrbezirk befindlichen Imker belastende Verordnung vom 28.04.2004, wieder aufzuheben.
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Hannover / 16.06.2005