Drucksache Nr. 1344/2015:
Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1344/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1788 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1788 umfasst die Fläche des unbebauten Grundstücks an der Lathusenstraße zwischen den Hannoverschen Werkstätten und dem Lebensmitteldiscounter.

Das Plangebiet liegt im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB, in dem Wohnbebauung nicht zulässig ist. Nach Aufgabe der Kleingartennutzung plant die Stadt in dieser integrierten Lage eine Bebauung mit Geschosswohnungen zu entwickeln.

Um die vorgenannte Nutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, ist es mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 1788 vorgesehen, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.

Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 26.09.2013 vom Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:
Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes und eines öffentlichen Fuß- und Radweges

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1788 wurde vom 05. Dezember 2013 bis einschließlich 13. Januar 2014 durchgeführt. In einer Stellungnahme wurde die Bebauung einer angeblich wertvollen Grünfläche mit großer Artenvielfalt kritisiert und in einer weiteren Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die Wohnbebauung wegen der Lärmbelastung nicht zu nahe an den Lebensmitteldiscounter heranrücken dürfe.

Stellungnahme der Verwaltung
Das geplante Wohngebiet liegt in integrierter Lage im Stadtgebiet. Daher ist es besser an dieser Stelle Wohnbauflächenpotenziale zu entwickeln, als im Außenbereich am Rand des Stadtgebietes zusätzliche Flächen zu versiegeln. Außerdem wird der Eingriff im Planteil B durch die Entwicklung einer Sukzessionsfläche ausgeglichen.
Um gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen, werden in dem geplanten Wohngebiet passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Insofern erwächst aus dem Wohngebiet kein Risiko für die Betriebsführung des Lebensmitteldiscounters.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13 
Hannover / 05.05.2015