Anfrage Nr. 1342/2013:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Auswirkungen der Gesetzesänderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu Auswirkungen der Gesetzesänderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in der Landeshauptstadt Hannover

In der Vergangenheit konnte ein Amtsvormund bis zu 120 Kinder und Jugendliche betreuen, sodass die Entwicklung eines persönlichen Verhältnisses zum Mündel in den meisten Fällen erst gar nicht möglich war. Zudem kam es trotz bestehender Vormundschaften zu vermehrter Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen. Aus diesem Grunde wurde im Jahre 2011 das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Ziel der Gesetzesänderung ist Stärkung des persönlichen Kontaktes des Amtsvormundes zu seinem Mündel sowie Verpflichtung zur Förderung der Pflege und Erziehung des Mündels. Seit dem 5. Juli 2012 wurde die Zahl der von einem Amtsvormund betreuten Mündel auf 50 begrenzt und der monatliche Kontakt zum betreuten Kind oder Jugendlichen verpflichtend.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung diese Gesetzesänderung und welchen Handlungsbedarf hat sie aus diesen Ergebnissen abgeleitet? Welche Auswirkungen hatte diese Gesetzesänderung auf die Personalsituation des Fachbereiches?
2. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass der verpflichtende monatliche Kontakt zu den Mündeln eingehalten wird? Welche Konzepte wurden oder werden entwickelt, um die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten und den Fachbereich zu entlasten? Wenn es keine Konzepte gibt, warum nicht?
3. Gibt es Einrichtungen im Stadtgebiet, die die Vormundschaft übernehmen können? Wenn ja, arbeitet die Stadtverwaltung mit diesen zusammen? Wenn nein, warum nicht?

Jens Seidel
Vorsitzender