Anfrage Nr. 1341/2013:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Abweichungen des Bodenwerten bei bilanzierten Grundstücken

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu Abweichungen des Bodenwerten bei bilanzierten Grundstücken

Durch eine gerade im Verfahren befindliche Drucksache wurde bekannt, dass erhebliche Abweichungen des in der Eröffnungsbilanz eingeflossenen Bodenwertes und dem durch Gutachten festgestellten tatsächlichen Verkaufswertes eines Grundstückes vorliegen. Die Annahme liegt nah, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Korrekturen des Verkehrswertes gegenüber dem bilanzierten Bodenwert hat es seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz gegeben (bitte qualitativ und quantitativ auflisten)?
2. Aus welchen Gründen kann es zu Abwertungen bis zu einer Größenordnung von 50 % und mehr kommen?
3. Ist zukünftig mit weiteren Abwertungen bei Grundstücksverkäufen zu rechnen? Wenn ja, was gedenkt die Landeshauptstadt Hannover dagegen zu tun, wenn nein, welche Fakten belegen, dass es zu keinen weiteren Abwertungen kommt?

Jens Seidel
Vorsitzender