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Besetzung der Kommission Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
Antrag,
die Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost wie folgt festzustellen:
Rats- oder Bezirksratsfrauen /-herren
auf Vorschlag der:
Bezirksratsfrau Angelika Walther SPD
Bezirksratsherr Marlo Kratzke SPD
Bezirksratsfrau Sophie Bergmann SPD
Bezirksratsherr Dr. Jens Wilhelms CDU
N.N. CDU
Bezirksratsherr Hans-Jörg Schrader FDP
Stellv. Bezirksbürgerm. Michael Dette Bündnis 90/Die Grünen
Ratsherr Markus Karger AfD
Bezirksratsherr Andreas Fauteck LINKE & Piraten
Bürgervertreter/innen
auf Vorschlag der:
Herr Freed Ahrens SPD
Herr Prof. Dr. Robert Schnüll SPD
Herr Rudolf Przibylla SPD
Herr Winfried Dahn CDU
Frau Barbara Bendhacke CDU
N.N. FDP
Herr Alexander Neumann Bündnis 90/Die Grünen
Herr Björn Goebel AfD
r
N.N. LINKE & Piraten
Grundmandat
auf Vorschlag der:
N.N. Die FRAKTION
N.N. DIE Hannoveraner
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost liegt bei den Fraktionen des Rates.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit der Drucksache Nr. 0403/2019 wurde die Geschäftsordnung des Rates (GO) dahingehend geändert, dass eine Kommission „Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost“ eingerichtet wurde. Eine entsprechende Verfahrensordnung für diese Kommission wird dem Rat mit Drucksache Nr. 1051/2019 zum Beschluss vorgelegt.
Gemäß § 44 Abs. 6 GO besteht die neu gebildete Kommission aus neun Ratsleuten bzw. Bezirksratsleuten sowie neun Bürgervertretenden.
Nach dem Besetzungsverfahren gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG entfallen auf die SPD-Fraktion 3 Sitze, die mit Ratsleuten bzw. Bezirksratsleuten und 3 Sitze, die mit Bürgervertretenden zu besetzen sind. Auf die CDU-Fraktion entfallen 2 Sitze, die mit Ratsleuten bzw. Bezirksratsleuten und 2 Sitze, die mit Bürgervertretenden zu besetzen sind. Auf die Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen, LINKE & PIRATEN sowie AfD entfällt jeweils 1 Sitz, der mit Ratsleuten bzw. Bezirksratsleuten und 1 Sitz, der mit Bürgervertretenden zu besetzen ist.
Gemäß § 44 Abs. 8 GO können Fraktionen oder Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, ein zusätzliches Mitglied als Grundmandatsinhaber*in mit beratender Stimme in die Kommission entsenden.
Die Fraktionen haben die im Antrag genannten Besetzungsvorschläge schriftlich gegenüber dem Oberbürgermeister mitgeteilt. Die Bürgervertretenden erfüllen die in § 1 Abs. 2 der Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost genannten Voraussetzungen, da sie entweder im Stadtteil Oberricklingen wohnen oder dort ihren Arbeitsplatz haben.
Der Rat stellt die Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost nach § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest.
Es besteht der Wunsch aus dem Stadtteil heraus, dass die konstituierende Sitzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost zeitnah stattfindet, damit das Sanierungsverfahren entsprechend begleitet werden kann.
Die CDU-Fraktion hat bisher kein zweites Rats- oder Bezirksratsmitglied vorgeschlagen. Die Fraktionen FDP sowie LINKE & PIRATEN haben bisher keinen Bürgervertretenden benannt. Die Fraktionen DIE HANNOVERANER sowie Die FRAKTION haben bisher kein zusätzliches Mitglied als Grundmandatsinhaber*in benannt. Sobald diese Mitglieder benannt werden, wird die Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost entsprechend durch einen neuen Ratsbeschluss ergänzt.
61.41
Hannover / 13.05.2019