Drucksache Nr. 1334/2020:
Grunderneuerung der Fichtestraße zwischen Kantplatz und Schellingstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1334/2020
2
 

Grunderneuerung der Fichtestraße zwischen Kantplatz und Schellingstraße

Antrag,

1. der Grunderneuerung der Fichtestraße zwischen Kantplatz und Schellingstaße, wie in Anlage 1 + 2 dargestellt, mit Gesamtbaukosten i.H.v. 1.154.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101069
Bezeichnung Gemeindestraßen / Fichtestraße


Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2021-2022 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101069
Gemeindestraße / Fichtestraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 100.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.154.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.054.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraße
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 2.500,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 101.191,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 28.850,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 15.810,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -42.160,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 194.609,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -93.418,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -135.578,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die Grunderneuerung der in Anspruch genommenen Straßenflächen übernimmt die Stadtentwässerung eine Kostenbeteiligung i. H. v. 100.000 €.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 63.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)
Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Fichtestraße befindet sich im Stadtteil Kleefeld und ist zwischen Kantplatz und Schellingstraße durch eine Bebauung mit denkmalgeschützten Gebäuden geprägt. Der Abschnitt zwischen Hegelstraße und Schellingstraße ist zudem mit einer Straßenraumbreite von ca. 25 m stark aufgeweitet und beidseitig mit (ehemals) doppelreihig angeordneten Kirschbäumen versehen.

Die Fichtestraße weist im Abschnitt zwischen Kantplatz und Schellingstraße aufgrund des Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaus nicht mehr den heutigen Anforderungen und Ansprüchen. Aufgrund des schlechten Zustandes insbesondere im aufgeweiteten Teil, der bereits vor dem Leitungsbau bestand, war eine Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.

Es ist deshalb eine grundlegende Erneuerung erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.
2. Beschreibung des Vorhabens

Die vorhandene Fahrbahn ist mit einem Blaubasaltpflaster in ungebundener Bauweise befestigt. Eine Bordanlage aus Sandstein trennt die Fahrbahn von der Nebenanlage. Die Nebenanlage war im Bereich zwischen Kantplatz und Hegelstraße ursprünglich mit Kleinpflaster befestigt. Dieses Pflaster wurde zwischenzeitlich durch einen Belag aus Asphalt ersetzt. Im Abschnitt zwischen Hegelstraße und Schellingstraße wird zwischen den vorhandenen Bäumen in Senkrechtaufstellung geparkt. Die Parkflächen sind teilweise mit Asphalt, Kleinpflaster und RE-Pflaster befestigt. Der Gehweg ist mit Asphalt befestigt.

Die Fahrbahnbreite beträgt durchgehend ca. 6,0 m. Die Nebenanlage variiert in ihrer Breite zwischen ca. 2,30 m und 9,50 m.

Die Fichtestraße ist als Bestandteil der Gruppe baulicher Anlagen „Landhausviertel Kleefeld“ in der Denkmalliste verzeichnet. Aus diesem Grund sind Straße und Straßenraum im Rahmen der Erneuerung wieder der bauzeitlichen Gestaltung und den denkmalrechtlichen Bestimmungen entsprechend herzustellen. Die Maßnahme ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.

Für die Befestigung der Fahrbahn kommt – sofern möglich – das Pflaster zum Einsatz, mit dem die Fahrbahn auch jetzt schon befestigt ist. Das Pflastermaterial, welches im Rahmen des teilweise bereits erfolgten Leitungsbaus auf den Bauhof zur Lagerung verbracht wurde, soll ebenfalls wieder eingebaut werden. Gebrochene und nicht mehr verwendbare Materialien werden durch neues Material ersetzt. In den Querungsbereichen muss aus Gründen der Barrierefreiheit neues, geschnittenes Pflastermaterial zum Einsatz kommen. Der Gehweg im Abschnitt Kantplatz / Hegelstraße wird mit Betonplatten befestigt. Um dem auch weiterhin vorgesehenen halbhohen Parken in diesem Bereich eine Orientierung zu geben, wird der Gehweg fahrbahnseitig mit einem ca. 70 cm breiten Streifen aus Grauwacke-Kleinpflaster befestigt. Im Abschnitt Hegelstraße / Schellingstraße wird der Gehweg mit diagonal zu verlegenden Betonplatten inkl. Bischofsmützen befestigt. Die Parkflächen werden, wie auch die Fahrbahn, mit Blaubasaltpflaster befestigt. Für die Flächen zwischen den Parkständen soll ein Kleinpflaster aus Grauwacke Verwendung finden. Dieses Pflaster kommt auch in den Überfahrten zum Einsatz.

Die Bordanlage wird aus Sandsteinsaumquadern hergestellt. Diese Saumquader werden im Rahmen der Baumaßnahme ausgebaut und, soweit möglich, wiederverwendet und nur in entsprechend notwendigem Umfang durch neues Material ergänzt.
3. UVP

Durch die Grunderneuerung der Fichtestraße im o.g. Abschnitt wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert.

Im Abschnitt zwischen Hegelstraße und Schellingstraße fehlen bereits 23 Bestandsbäume der beiden Doppelreihen (Kirsche). Im Zuge der gesamten Baumaßnahme sind weitere 7 abgängige oder schlecht entwickelte Bestandsbäume zu beseitigen. Insgesamt werden im Straßenabschnitt 30 neue Kirschbäume gepflanzt und damit die doppelreihige Allee wiederhergestellt.

Darüber hinausgehende negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit/ Bauablauf

Mit der Durchführung der Baumaßnahme zwischen Kantplatz und Schellingstraße soll in 2021 begonnen werden.

Die Straßenbauarbeiten müssen aufgrund der zu geringen verfügbaren Straßenraumbreiten je Abschnitt unter Vollsperrung für den Kraftfahrzeugverkehr durchgeführt werden

Im Vorfeld sind noch verschiedene Leitungsarbeiten erforderlich.
66.21 
Hannover / 15.06.2020