Drucksache Nr. 1333/2013:
Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2012

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1333/2013 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1333/2013
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Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2012

Antrag,

1. den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover zum 31.12.2012 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 zu beschließen
2. der Betriebsleitung die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen
3. den erwirtschafteten Jahresgewinn in Höhe von 1.169.672,81 € an die Landeshauptstadt Hannover auszuschütten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender- Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Außer der Ausschüttung von 1.169.672,81 € an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2012 der Städtischen Häfen Hannover gilt die Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der Fassung vom 27.01.2011. Nach § 33 EigBetrVO beschließt der Rat über den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes. Nach § 157 NKomVG obliegt die Jahresabschlussprüfung eines Eigenbetriebs dem für die Kommune zuständigen Rechnungsprüfungsamt. Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung Wirtschaftsprüfer beauftragen oder zulassen, dass im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt die Beauftragung unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgt.

Die BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 04. Oktober 2012 von den Städtischen Häfen Hannover im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt mit der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2012 beauftragt (Informationsdrucksache 1956/2012).

Den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer leitet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 32 Abs. 3 EigBetrVO dem Oberbürgermeister ohne ergänzende Feststellungen zu.

Der erwirtschaftete Jahresgewinn soll in der beantragten Höhe ausgeschüttet und dem städtischen Verwaltungshaushalt zugeführt werden.

Der oben genannte Ausschüttungsbetrag reduziert sich um die abzuführende Kapitalertragssteuer sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 170.334,92 €, so dass die tatsächliche Auszahlung an die Landeshauptstadt Hannover 999.337,89 € beträgt.

Die Ausschüttung soll 10 Kalendertage nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgen.
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Hannover / 29.05.2013