Antrag Nr. 1330/2005:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0917/2005, Ausweitung des Sperrbezirks und Verlagerung des Straßenstrichs auf den Bereich der Herschelstraße, zwischen der Celler Str. und der Brüderstraße, sowie auf die Andreaestraße und Mehlstraße

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1330/2005 (Originalvorlage)
0917/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ratsversammlung

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0917/2005, Ausweitung des Sperrbezirks und Verlagerung des Straßenstrichs auf den Bereich der Herschelstraße, zwischen der Celler Str. und der Brüderstraße, sowie auf die Andreaestraße und Mehlstraße

Antrag,


zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die DS 0917/2005 wie folgt zu verändern:
1. Die Landeshauptstadt Hannover beantragt bei der hierfür zuständigen Polizeidirektion Hannover die Ausweitung des Sperrbezirks für den Straßenstrich gem. Artikel 297 EGStGB, Abs. 1, Satz 1, Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 2 auf den Innenstadtbereich innerhalb des Cityringes mit Ausnahme der Herschelstraße im Bereich zwischen der Celler Straße und der Brüderstraße sowie der Andreasstraße, im Bereich von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Mehlstraße, und der Mehlstraße in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr mit dem Ziel der Eingrenzung des Straßenstrichs auf den zuvor genannten Bereich in diesem Stadtbezirk.
Die Verwaltung legt den politischen Gremien nach einem halben Jahr einen Prüfbericht vor, der Angaben über die Auswirkungen der räumlichen Verlagerung und die zeitliche Einschränkung des Straßenstrichs macht.
2. Wie in DS vorgesehen
3. Parallel zur Verlagerung des Straßenstrichs wird die Beratungs- und Betreuungssituation für die Prostituierten zeitnah verbessert, indem nahe gelegene städtische Räumlichkeiten durch die bestehenden Beratungseinrichtungen als Anlaufstelle für die Prostituierten genutzt werden können.

Begründung


Für eine Ausweitung des Sperrbezirkes auf das gesamte Stadtgebiet liegen keine hinreichenden Gründe vor, deshalb ist es ausreichend, die Ausweitung auf den Bereich der Innenstadt innerhalb des Cityringes zu beantragen.

Die Verlagerung und Eingrenzung des Straßenstrichs zieht eine erhebliche Reduzierung der bisher genutzten Fläche nach sich, wodurch die Standplätze der dort arbeitenden Frauen (ca. 300) massiv verdichtet werden. Wie sich die Neuregelungen auf die Arbeit der Prostituierten und für das Stadtviertel auswirken, soll von der Verwaltung nach einem halben Jahr Laufzeit dargestellt werde.

Durch die Eingrenzung des Straßenstrichs können Beratungsgespräche nicht mehr vor Ort geführt werden, da die Anonymität der einzelnen Frau nicht mehr gewährleistet ist. Ein vertrauliches Gespräch ist aufgrund der sich ergebenen Standplatzdichte nicht mehr möglich. Deshalb ist es wichtig, für die weitere qualitativ gute und kontinuierliche aufsuchende Arbeit der Streetworkerinnen, zusätzlich eine feste Räumlichkeit als Anlauf- und Beratungsstelle für die Arbeit vor Ort vorzuhalten. Hier können Beratungsgespräche geführt werden, Kondome, Infomaterialien etc. verteilt werden und die Frauen haben dort die Möglichkeit sich ohne den auf der Straße herrschenden Konkurrenzdruck zu begegnen.



Klaus Huneke Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender