Informationsdrucksache Nr. 1329/2017:
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof - Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII

Inhalt der Drucksache:

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1329/2017
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Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof - Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII

Der Nds. Landesrechnungshof prüfte 2016 15 Kommunen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung der Erziehungsberatung nach § 28 des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII). Die Landeshauptstadt Hannover ist ein örtlicher Träger der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Die Landeshauptstadt Hannover ist auch ein örtlicher Träger, der bei Inkrafttreten des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII) die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes erfüllte.
Grundlage der Prüfung waren die Daten aus den Jahren 2012 bis 2014, die anhand eines Erhebungs- und Fragebogens erhoben wurden. Darüber hinaus wurden zwischen örtlichen Jugendhilfeträgern und den Trägern der Erziehungsberatungsstellen abgeschlossene Vereinbarungen und die jeweiligen Jugendhilfeplanungen erbeten.
Der Nds. Landesrechnungshof hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom 07.06.2016 (Aktenzeichen 6.4-10712-363/3-15) zusammengefasst. Die Landeshauptstadt Hannover ist mit der Kennung G beschrieben. Der Landeshauptstadt Hannover wurde Gelegenheit gegeben, zu einem Entwurf des Prüfberichts Stellung zu nehmen. Inhaltliche Veränderungen waren aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts dem Rat der Stadt Hannover bekannt zu geben.
Mit dieser Drucksache erhält jede Ratsfrau und jeder Ratsherr zur umfassenden Unterrichtung den kompletten Prüfbericht als Anlage im CARA elektronisch zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird die im Prüfungsbericht enthaltenen Hinweise und Empfehlungen bewerten und deren Umsetzbarkeit prüfen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von dieser Informationsdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

20.11 
Hannover / 23.05.2017