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Gender-Aspekte wurden nicht berücksichtigt.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Gemäß § 138 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Hauptverwaltungsbeamte / der Oberbürgermeister zu berücksichtigen, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in einen Aufsichtsrat zu benennen sind (sogenanntes Pflichtmandat). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune/Landeshauptstadt Hannover benannt werden. Die Benennung erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG.
Im Sinne eines geordneten Verfahrens im Hinblick auf eine Interimsbesetzung wird es notwendig, für die sogenannten Pflichtmandate des Oberbürgermeisters einen Vertreter oder eine Vertreterin für die Mandate zu benennen, die er bisher selber wahrgenommen hat.
Die sogenannten Pflichtmandate werden durch die oben genannten Vertreter wahrgenommen, bis zu einer Neubesetzung durch erneuten Beschluss des Rates.
zu 1.1 Aufsichtsrat enercity AG
Wahl: Die Wahl der 10 Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerinnen erfolgt durch die Hauptversammlung der enercity AG, nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat der VVG.
Die Benennung des Interimvertreters ist entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen umzusetzen.
Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt durch den Aufsichtsrat.
zu 1.2 Aufsichtsrat hannoverimpuls GmbH
Entsendung: Der Aufsichtsrat der hannoverimpuls GmbH setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen. In den Aufsichtsrat entsendet die LHH den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin oder einen von ihm oder ihr benannten Vertreter oder eine von ihm oder ihr benannte Vertreterin.
Der Vorsitz des AR wechselt alle zwei Jahre zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Region und der Landeshauptstadt Hannover. Der Vorsitz wechselt zum Jahresende von der Landeshauptstadt Hannover auf die Region.
Information: Die Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wird mit Wirkung zum 23.05.2019 als nebenamtliche Geschäftsführerin abberufen, der Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wird mit Wirkung zum 24.05.2019 zum nebenamtlichen Geschäftsführer bestellt.
zu 1.3 Aufsichtsrat Deutsche Messe AG (DMAG)
Wahl: Durch die Hauptversammlung der DMAG.
Die Benennung des Interimvertreters ist entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen umzusetzen.
Die Wahl eines Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt durch den Aufsichtsrat.
zu 1.4 Aufsichtsrat Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen GmbH
Entsendung: Die Stadt Hannover und die Stadt Braunschweig entsenden jeweils ihre(n) Oberbürgermeister(in).
Die Entsendung erfolgt durch schriftliche Benennung gegenüber der Geschäftsführung der Gesellschaft.
Der Vorsitz liegt bis November 2019 bei der Landeshauptstadt Hannover.
zu 2 Weisungsbeschluss
Die Stimmführerinnen und Stimmführer der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung der Unternehmen sind gemäß § 138 NKomVG an die Beschlüsse der Vertretung gebunden.
Nachrichtlich zur ergänzenden Information
Der Aufsichtsrat der
Hannover Marketing und Tourismus-GmbH (HMTG) besteht gemäß Gesellschaftsvertrag aus einem Vertreter der hannoverimpuls GmbH, sowie den Hauptverwaltungsbeamten und Wirtschaftsdezernenten der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover. Da diese fünf Mitglieder von der hannoverimpuls in den Aufsichtsrat ihres Tochterunternehmens entsandt werden, fallen diese Mandate nicht unter die Regelung des § 138 NKomVG.
Die Landeshauptstadt Hannover hat die hannoverimpuls gebeten, mit Wirkung zum 24.05.2019 Stadträtin Konstanze Beckedorf als Interimsvertretung für das Mandat des Hauptverwaltungsbeamten / Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat zu senden.
Das Amt im Verwaltungsrat der
Sparkasse Hannover ist an die Rechtsstellung als Hauptverwaltungsbeamten/Oberbürgermeister des Trägers bzw. der Landeshauptstadt Hannover gebunden. Nach Ausscheiden des Oberbürgermeisters aus dem Hauptamt nimmt bis zur Neubesetzung seine allgemeine Vertreterin die (Verwaltungs-)Geschäfte des Trägers war.