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die Aufhebungssatzung (Anlage I) für die Restflächen des Sanierungsgebietes Linden-Nord zu beschließen.
Die Auswirkungen dieser Drucksache sind geschlechterneutral.
Nach Aufhebung der Sanierungsfestlegung für die Teilbereiche I, II und III sind auch die restlichen im Abschlussprogramm beschriebenen und durchführbaren Sanierungsmaßnahmen inzwischen realisiert worden. Somit können auch die nachfolgenden Grundstücke:
Kochstraße 5, 5A
Kochstraße 11 / 11A
Kochstraße 10
Elisenstraße 2
Elisenstraße 11
Wilhelm-Bluhm-Straße 2
Grotestraße 18
Limmerstraße 22
Velberstraße 2 und 4
Fössestraße 39, 45 und 73
Viktoriastraße 20
und die Straßengrundstücke:
· Limmerstraße zwischen Velberstraße und Selmastraße
· Kötnerholzweg zwischen Noltestraße und Limmerstraße
· Kochstraße zwischen Limmerstraße und Elisenstraße
· Nedderfeldstraße zwischen Limmerstraße und Elisenstraße
für die aus förderungsrechtlichen Gründen die Sanierungsbindung noch aufrechterhalten werden musste bis die Maßnahmen abgeschlossen sind, entlassen werden.
Seit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Linden-Nord im Jahr 1976 konnten mit dem Einsatz von 146,5 Mio. DM an Städtebauförderungsmitteln, ergänzt um ca. 62 Mio. DM, für Neubauten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus im Wesentlichen die städtebaulichen Missstände beseitigt und die Wohn- und Arbeitsverhältnisse grundlegend verbessert werden. Im Ergebnis kann für die Sanierung des Stadtteils Linden-Nord eine durchaus positive Bilanz gezogen werden.
Eine weitere sanierungsrechtliche Verfügungsbeschränkung des Eigentums ist nicht mehr gerechtfertigt, so dass die während der Sanierung suspendierten Vorschriften des Allgemeinen Städtebaurechts nach Baugesetzbuch wieder Anwendung finden können.
In der Anlage II ist der Abschlußbericht in Kurzform beigefügt.