Drucksache Nr. 1300/2018:
Beschluss über den Jahresabschluss 2017

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1300/2018
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss über den Jahresabschluss 2017

Antrag,

1. Der Jahresabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
2. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 21.080.923,23 € wird
a. in der Bilanz des Jahres 2018 mit einem Betrag in Höhe von – 20.653.781,34 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1 – Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet,
b. in Höhe des ordentlichen Jahresergebnisses der Stiftungen von saldiert 427.141,89 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen verwendet:
i. ein Betrag in Höhe von 18.998,79 € wird zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen zugeführt,
ii. ein Betrag in Höhe von 18.822,23 € zur Inflationsrücklage zugeführt,
iii. aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 71.336,75 € entnommen,
iv. als Jahresfehlbetrag der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 393.563,81 € vorgetragen.
3. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 9.292.881,92 € wird
a. in der Bilanz des Jahres 2018 mit einem Betrag in Höhe von 9.235.993,11 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren verrechnet.
b. in Höhe des außerordentlichen Jahresergebnisses der Georg- und Ingeborg-Schatz-Stiftung von 56.888,81 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklage
i. mit einem Betrag von 33.326,68 € zur Deckung des Jahresfehlbetrages dieser Stiftung verwendet,
ii. mit einem Betrag von 23.562,13 € dem Reinvermögen dieser Stiftung zugeführt.
4. Aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 12.977,77 € entnommen und der Inflationsrücklage der Stiftungen (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
5. Aus den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses wird bei der Stiftung Rats- und von-Sodenkloster ein Betrag von 62,35 € entnommen und zur Deckung des Jahresfehlbetrages dieser Stiftung (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) verwendet.
6. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Drucksache sowie den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 gemäß § 129 Abs.1 NKomVG am 06.April 2018 festgestellt.

Der Jahresabschluss 2017 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" wurde durch den Oberbürgermeister am 18.05.2018 festgestellt. Der Jahresabschluss 2017 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" ist gem. § 4 Satz 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) als gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Hannover anzusehen.

Gemäß den Bestimmungen des § 24 GemHKVO ist bei den Beschlüssen zur Ergebnisverwendung nach dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis zu unterscheiden. Dabei ist das Ergebnis der Stiftungen, welches Bestandteil des Jahresergebnisses der Landeshauptstadt Hannover ist, gesondert zu berücksichtigen.
Das Ergebnis 2017 (in Klammern die entsprechende Beschlussnummer) stellt sich somit wie folgt dar:


insgesamt
davon Stiftungen
Kernhaushalt
Ordentliches Ergebnis
-21.080.923,23 €
(Ziffer 2)
-427.141,89 € (Ziffer 2 b)
-20.653.781,34 € (Ziffer 2 a)
Außerordentliches Ergebnis
9.292.881,92 € (Ziffer 3)
56.888,81 € (Ziffer 3 b)
9.235.993,11 €
(Ziffer 3 a)
Saldo
-11.788.041,31 €
-370.253,08 €
-11.417.788,23 €
Somit wird unter Berücksichtigung aller Buchungen gemäß den Ziffern 2-3 in der Bilanz 2018 unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren – ein Betrag in Höhe von 57.263.879,71 € (Vorjahr 45.846.091,48 €) als Vorbelastung für zukünftige Haushaltsjahre ausgewiesen.

Bei der Stiftung „Georg- und Ingeborg-Schatz-Stiftung“ wurden durch Verkäufe von Wertpapieren Mehrerlöse erzielt, die über die Ergebnisverwendung der Rücklage dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt wurden. Dieser Betrag (23.562,13 €) ist dem Stiftungskapital zu zurechnen. Nach § 6 Abs. 1 NStiftG gehören Buchgewinne zur Bestandserhaltung in das Grundvermögen. Hierauf hatte das Rechnungsprüfungsamt bei der Prüfung des Finanzvermögens hingewiesen. Daher wird im Vorrang der spezialgesetzlichen Vorschriften gegenüber denen des § 110 Abs. 6 Satz 4 NKomVG dieser Betrag dem Stiftungskapital in der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

Die Zuführung zur Inflationsrücklage der Stiftungen ist erforderlich, um das Stiftungsvermögens zu erhalten. Auf Ziffer 9.002 des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2014 (DS. 2560/2015, Anlage 3) wird verwiesen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 (Anlage 1) sowie den Jahresabschluss des Nettoregiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren (Anlage 2) entsprechend § 155 Abs.1 Nr.1 NKomVG i.V.m. § 156 Abs.1 NKomVG dahingehend geprüft, dass

o der Haushaltsplan eingehalten wurde,
o die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Erstellung des
Jahresabschlusses und der Bilanz beachtet wurden,
o der Jahresabschluss vollständig erstellt wurde und die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage wiedergibt,
o die Gesetze und Vorschriften unter Beachtung der Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit eingehalten wurden.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 3 – wurde bereits in gebundener Form gesondert übersandt -) hingewiesen.
Der Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (B/ST) zu denen eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters erwartet wird. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ist als Anlage 4 beigefügt.

Zur konkreten Aufteilung der Ergebnisverwendung bezogen auf die einzelnen, unselbstständigen Stiftungen wird auf Anlage 5 hingewiesen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht auf Seite 18 dem Rat empfohlen, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2017 ohne Forderungsübersicht wird mit dem um die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ergänzten Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes nach §§ 129 Abs.2 und 156 Abs.4 NKomVG an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Nds. Ministerium für Inneres, Sport mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.11 
Hannover / 11.10.2018