Antrag Nr. 1290/2004:
Zusatzantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0229/2004, Bebauungsplan Nr. 1668, Kompostieranlage Seelhorst

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0229/2004, Bebauungsplan Nr. 1668, Kompostieranlage Seelhorst

Antrag,

zu beschließen:
· Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt wird hinzugezogen um gewerberechtliche Konsequenzen abzuwägen.

Begründung

Bei einem Platzbedarf von 8000 m2 wird laut Verwaltung ein Durchsatz von 2.900 to Grüngut pro Jahr angenommen. Nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz ist bei einer Durchsatzmenge von 3000 to ein Genehmigungsverfahren nach BischG erforderlich.
Aufgrund der Erfahrungswerte beim Betrieb solcher Anlagen, ist ein derart geringer Durchsatz auf das Jahr bezogen nicht wahrscheinlich.

Bei einer Mindermenge von nur 100 to/Jahr ist davon auszugehen, dass nach Inbetriebnahme der Anlage u. U. ein gesondertes Qualifizierungsverfahren eingeleitet und somit erhebliche Mehrkosten durch nachträgliche Anpassung entstehen werden.

Außerdem ist abzuwägen, wie die Geruchsbelastung nach “GIRL”, unter Berücksichtigung des 174. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, DS 0292/2004, Anlage 3, TOP 5.1 Bau von Einfamilienhäusern, zu bewerten ist. Hiernach wurde in einem Gutachten eine Gesamtbelastung von 15 % prognostiziert, wogegen jedoch in
Wohn-/Mischgebieten lediglich eine Gesamtbelastung von max. 5 -10% zulässig ist.




Patrick Döring
Fraktionsvorsitzender