Anfrage Nr. 1288/2018:
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu ethischen Ansprüchen an Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen

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Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu ethischen Ansprüchen an Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen

Die Landeshauptstadt Hannover als Arbeit- und Auftraggeber trägt in vielerlei Hinsicht große Verantwortung. Unternehmen, die Aufträge erhalten, oder Subunternehmer, die für die LHH Arbeiten erledigen, sollten auch immer in dem Bewusstsein ausgewählt werden, dass die LHH ihrer Vorbildfunktion in der Öffentlichkeit gerecht wird. Trotzdem werden Aufträge für beispielsweise Baumaßnahmen an Unternehmen vergeben, die einen zweifelhaften Ruf genießen. Die Züblin AG ist eines dieser Unternehmen. Die Züblin AG steht für u.a. Zwangsarbeit in der NS-Zeit, Lohndumping bis hin zu moderner Sklaverei*. Nicht nur aus ethischer Sicht scheint die Vergabe von Aufträgen an dieses Unternehmen also fragwürdig. Auch zeigt die jüngste Vergangenheit schwerwiegende und vor allem kostenintensive Probleme mit der Züblin AG bzw. deren Subunternehmern im Zuge des Neubaus der Hauptfeuerwache am Weidendamm.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie setzen sich die Vergabevorschriften derzeit zusammen, gibt es ggf. einen verpflichtenden „Verhaltenskodex für Lieferanten/Subunternehmer”, und spielen schlechte Erfahrung aus der Vergangenheit oder auch eine ethische Komponente bei der Auswahl überhaupt eine Rolle?
2. Inwieweit qualifizieren sich Unternehmen, für die LHH einen Auftrag durchzuführen? Geht es hierbei nur um das günstigste Angebot, und wenn nein, wie ist die Gewichtung zu anderen ausschlaggebenden Punkten?
3. Hat die LHH die Möglichkeit, selbstständig Korrekturen am Vergaberecht durchzuführen, können Ausschreibungen zukünftig so formuliert werden, dass die ethische Komponente eine Rolle spielt?

Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender