Drucksache Nr. 1286/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu Missständen bei der Unterbringung obdachloser Frauen
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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1286/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu Missständen bei der Unterbringung obdachloser Frauen
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.1.4.

In den letzten Wochen machte eine Bürgerin vermehrt in den Einwohnerfragestunden von Stadtbezirksratssitzungen, wie im Sozial- und Gleichstellungsausschuss auf zahlreiche Missstände bei der Unterbringung obdach- und wohnungsloser Frauen aufmerksam. Zu den angeprangerten Missständen gehören u.a. körperliche Übergriffe (häusliche Gewalt) in den Unterkünften und die Verletzung der Privatsphäre durch Aufsichtspersonen. Außerdem scheint es keine Anlaufstelle zu geben, um Probleme und Beschwerden überhaupt und ohne Angst vor Konsequenzen vortragen zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Werden obdachlose Frauen als spezielle Zielgruppe in Obdachlosenheimen verstanden, die nicht nur andere Bedürfnisse hat, sondern auch anderen Gefahren ausgesetzt ist? Wenn ja, wie versucht die Stadt den Bedürfnissen gerecht zu werden und wenn nein, warum nicht?
2. Wie viele Fälle von Übergriffen bzw. Gewalt gegenüber Frauen in Obdachlosenheimen sind bekannt und wo können diese gemeldet werden?
3. Wird im neuen Konzept für Obdachlosenunterkünfte auf diese Problematik angemessen reagiert, beispielsweise durch die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, und durch stärkere Kontrolle der Betreiber von Unterkünften?


Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Die Kommune ist zur (vorübergehenden) Unterbringung obdachloser Personen als Maßnahme der Gefahrenabwehr gesetzlich verpflichtet. Die Unterbringung ist dabei nicht auf Dauer ausgelegt.
Die Unterbringung von Obdachlosen in Hannover erfolgt gemäß den dafür vom Rat beschlossenen Grundsätzen. Darin ist u. a. festgelegt, dass Einzelpersonen nach Ge­schlechtern getrennt untergebracht werden sollen und es spezielle Einrichtungen für Paare bzw. Familien gibt.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Frage 1: Werden obdachlose Frauen als spezielle Zielgruppe in Obdachlosenheimen verstanden, die nicht nur andere Bedürfnisse hat, sondern auch anderen Gefahren ausgesetzt ist? Wenn ja, wie versucht die Stadt den Bedürfnissen gerecht zu werden und wenn nein, warum nicht?



Für obdachlose Frauen werden spezielle Unterkünfte vorgehalten. In diesen (Ge-meinschafts-) Unterkünften gibt es neben Wachdienst und Hausmeisterdiensten auch eine sozialarbeiterische Betreuung gemäß dem in den genannten Grundsätzen festgelegten Betreuungsschlüssel von 1:50.
Je nach Unterkunft erfolgt dabei auch möglichst eine Unterbringung in Einzelzimmern. Es gibt jedoch auch 2-, 3-, und 4-Bett-Zimmer.

Frage 2: Wie viele Fälle von Übergriffen bzw. Gewalt gegenüber Frauen in Obdachlosenheimen sind bekannt und wo können diese gemeldet werden?

Allen Übergriffen bzw. Gewaltdelikten gegen Frauen, von denen die Verwaltung Kenntnis erlangt, wird auch nachgegangen. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Betroffenen direkt an das Sachgebiet Unterbringung im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wenden oder ein Betreiber, ehrenamtliche Unterstützer oder Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe einen Vorfall melden. Da solche Übergriffe statistisch nicht erfasst werden, lässt sich hier auch keine Zahl nennen.
Frage 3: Wird im neuen Konzept für Obdachlosenunterkünfte auf diese Problematik angemessen reagiert, beispielsweise durch die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, und durch stärkere Kontrolle der Betreiber von Unterkünften?
Auf die speziellen Bedürfnisse wird reagiert, in dem zusätzliche Plätze für Frauen / Frauen mit Kindern geschaffen werden sollen. Im Rahmen der personellen Ressourcen erfolgen regelmäßige angekündigte und unangekündigte Kontrollen der Unterkünfte / Betreiber. Die Verwaltung steht den Bewohnerinnen als Ansprechpartner für Beschwerden zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Beschwerdestelle n t vorgesehen.