Drucksache Nr. 1222/2014:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1222/2014
5
 
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Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1 über die im Rahmen der beiden öffentlichen Auslegungen des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 1743 eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Beschlussempfehlungen in der Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden,
2. den Bebauungsplan Nr. 1743 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG sowie § 84 NBauO als Satzung zu beschließen und der geänderten Begründung des Bebauungsplans zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die Restfläche zwischen der Wohnbebauung im Westen und dem Tiergartenrand im Osten mit einer neuen Wohnbebauung zu beplanen, wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße aus.

Kostentabelle

Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Hannover Kosten für die Herstellung der entwässerungstechnischen Anlagen und der Verkehrsflächen. Durch den Verkauf von erschlossenen städtischen Baugrundstücken sind Einnahmen zu erwarten (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1743, Abschnitt I 6 (Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1743 hat in der Zeit vom 27.12.2012 bis 28.01.2013 öffentlich ausgelegen. Während dieses Zeitraums sind gegen die Festsetzungen des Planentwurfs gerichtete Stellungnahmen von der IHK, von der Region Hannover, vom BUND, vom Eilenriedebeirat und von insgesamt 17 Einwohnerinnen und Einwohnern abgegeben worden. Die öffentliche Auslegung musste aufgrund von vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen an die Bekanntmachung von Umweltinformationen wiederholt werden. Zu dieser erneuten Auslegung, die in der Zeit vom 19.12.2013 bis zum 27.01.2014 durchgeführt wurde, gingen insgesamt 6 gegen die Planung gerichtete Stellungnahmen von Behörden und Personen ein, die sich schon zur ersten Auslegung in das Verfahren eingebracht hatten. Neue inhaltliche Aspekte wurden im Rahmen der zweiten Auslegung nicht vorgebracht.

Die Inhalte der Stellungnahmen sind in der Anlage 2 zu dieser Beschlussdrucksache zusammengefasst dargestellt. Die Verwaltung beantragt, über die Anregungen aus den Stellungnahmen entsprechend den Beschlussempfehlungen der Anlage 2 zu entscheiden.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 4 beigefügt.
61.13 
Hannover / 02.06.2014