Drucksache Nr. 1220/2017 E1:
Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 12.06.2017: Sportausschuss: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 14.06.2017: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 15.06.2017: Verwaltungsausschuss: Abgesetzt
  • 15.06.2017: Ratsversammlung: Abgesetzt
  • 14.08.2017: Sportausschuss: 6 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen - unter Berücksichtigung der Änderungen gem. des Änderungsantrags zu TOP 4.2. (Nr. 1646/2017) -
  • 13.09.2017: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen
  • 28.09.2017: Verwaltungsausschuss: Einzelabstimmung: 1) 9 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 1b) 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung 2) 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung 4) 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltung 5) 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltung 6) 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung
  • 28.09.2017: Ratsversammlung: Namentliche Abstimmung zu Punkt 1 des Antrages: 47 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Einzelabstimmung zu Punkt 1b: 46 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 12 Enthaltungen, Punkt 2: 48 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen, Punkt 4: 51 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, Punkt 5: 52 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, Punkt 6: 47 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen
  • 28.09.2017: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: Beschlussfassung in Einzelabstimmung im Sinne des Antrags der Verwaltung auf Ablehnung der DS 15-1596/2017 1. 8 : 1 : 0 1.b 8 : 0 : 1 2. 8 : 1 : 0 4. 7 : 1 : 1 5. 7 : 1 : 1 6. 7 : 1 : 1

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1220/2017 E1
1
 

Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer

Antrag,

den in der Anlage beigefügten beschlossenen Änderungsantrag

Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Drucksache Nr. 15-1596/2017,

Punkt 1
Punkt 1.b
Punkt 2
Punkt 4
Punkt 5
Punkt 6

abzulehnen und der Beschlussdrucksache Nr. 1220/2017 in ihrer ursprünglichen Form zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

s. Ursprungsdrucksache


Kostentabelle


s. Ursprungsdrucksache

Begründung des Antrages



zu Punkt 1

Die Verwaltung hat unter 1.b) der Drucksache 1220/2017 ausführlich dargestellt, warum ein Freibad nicht vorgesehen wurde.

Die bestehenden Grünflächen sollen nicht für badfremde Nutzungen abgetrennt werden.

Im Neubau des Hallenbades ist bereits eine Gastronomie vorgesehen.

Der Saunabetrieb ist nach der Machbarkeitsstudie nur dann lukrativ, wenn eine Mindestzahl von Besuchern von 30.000 pro Jahr erreicht werden kann. Dies ist aufgrund der Marktsituation nur dann möglich, wenn die Sauna mit einem hohen Investitionsaufwand entsprechend attraktiv gestaltet wird (mehrere große Schwitzräume, großzügige Aufenthaltsräume etc.). Eine Sauna mit dieser Ausstattung würde 2 Mio. Euro kosten. Die Verwaltung verzichtet daher, aus wirtschaftlichen Gründen, auf die Einrichtung einer Sauna.

Des Weiteren ist bereits die Einrichtung einer 1- und 3- Meter Sprunganlage vorgesehen.


zu Punkt 1.b

Der vorgeschlagene Finanzierungsvorschlag kommt nicht zum Tragen, da ein Freibad nicht vorgesehen ist.


zu Punkt 2

Aus vergaberechtlichen Gründen kann privatwirtschaftlich geführten Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb nicht verwehrt werden.


zu Punkt 4 und Punkt 5

Zum Erhalt des Béi Chéz Heinz müsste die zu erhaltende Fläche mehr als das Doppelte der z. Zt. vom Béi Chéz Heinz genutzten Bereiche betragen (EG über den Béi Chéz Heinz-Flächen). Sämtliche angefassten Ausbauflächen müssten erneuert werden. Die zentralen Anlagen und Verteilungen der Haustechnik (Elektro, Lüftung, Heizung, Wasser/Abwasser) liegen derzeit im Abbruchbereich, so dass zumindest die Zentralen und ein Teil der Leitungsführung erneuert werden müssten. Die hierdurch entstehenden Beschädigungen (z. B. in Folge von Durchbrüchen und Schlitzen) müssten wieder hergestellt werden. Durch den Auszug des Schwimmbades und den Abbruch des Restgebäudes erlischt zudem die Bau- und Betriebsgenehmigung für das Béi Chéz Heinz. Zur Erlangung einer neuen Genehmigung sind die aktuellen Auflagen aus Baurecht und Versammlungsstättenverordnung zu erfüllen. Dies betrifft z. B. die Energieeinsparverordnung (z. Zt. im Wesentlichen auf dem Stand der Erbauungszeit), die Barrierefreiheit (Erschließung der im KG gelegenen Veranstaltungsräume), Brandschutzanforderungen (Fluchtwegsituation, Qualität der Bauteile, Brandmelde-/Alarmierungsanlage) und erhöhte Anforderungen an die Haustechnik.
Ohne genaue Aufwands- und Kostenberechnung kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten für die Erhaltung des Béi Chéz Heinz in den Bestandsräumen näherungsweise den Kosten für einen Neubau entsprechen.

Der Einrichtung einer Freibadgastronomie im Béi Chéz Heinz widerspricht der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, bei der vorgeschlagen wurde, eine alleinige Gastronomie im Hallenbadgebäude zu errichten. Außerdem ist ein Weiterbetrieb des Béi Chéz Heinz nach dem Neubau des Bades nicht mehr vorgesehen.

Im Rahmen des Bäderkonzeptes wurde mit Drucks. Nr. 2382/2015 auch die Verteilung von Schwimmzeiten für Vereine in den städtischen Hallenbädern festgeschrieben. Grundlage für das Verteilungssystem waren im Wesentlichen die Richtlinien des Koordinierungskreises Bäder für die sportliche Nutzung von Bädern. Das für den Schwimmsport in den städtischen Bädern zur Verfügung stehende Gesamtkontingent wird zu 60 % nach „Leistung“ auf den Wettkampfsport und zu 40 % auf den Breitensport verteilt. Das Fössebad ist mit seinen Trainingszeiten bereits im Gesamtkontingent enthalten, so dass es für die im Fössebad trainierenden Vereine nur insoweit Veränderungen geben wird, als dass sich das zu verteilende Gesamtkontingent durch das größere Becken erhöhen wird. Die mit den Vereinen geschlossenen Mietverträge gelten unbefristet fort. Die Verteilung der Zeiten erfolgt durch eine Projektgruppe, bestehend aus Kreisschwimmverband Hannover-Stadt, Stadtfachverband Tauchsport Hannover, DLRG, Triathlonverband Niedersachsen, Behinderten-Sportverband Niedersachsen und der Verwaltung.

Aus den dargelegten Gründen ist nicht vorgesehen, dem Béi Chéz Heinz nach dem Neubau des Bades einen weiteren Betrieb zu ermöglichen.
(Siehe Antwort der Verwaltung zu Punkt 1 und 2).


zu Punkt 6

In der Drucksache 1220/2017 wurde bereits auf die Prüfung hingewiesen, ob und in welchem Umfang Beschäftigte der derzeitigen Betreiberin übernommen werden können.
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Hannover / 09.06.2017