Drucksache Nr. 1220/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1220/2014
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1727 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung, Kapitel 7 - Kosten für die
Stadt

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 1727 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einfamilienhäusern in unterschiedlichen Bauformen und Geschosswohnungsbau schaffen. Insgesamt ergibt sich ein Entwicklungspotential von ca. 65 Wohneinheiten.

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat am 09.12.2012 die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 14.02.2013 bis
13.03.2013 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün ist der
Drucksache als Anlage 3 beigefügt.



Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen
zu können.
61.12 
Hannover / 02.06.2014