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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1727 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung, Kapitel 7 - Kosten für die
Stadt
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 1727 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einfamilienhäusern in unterschiedlichen Bauformen und Geschosswohnungsbau schaffen. Insgesamt ergibt sich ein Entwicklungspotential von ca. 65 Wohneinheiten.
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat am 09.12.2012 die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 14.02.2013 bis
13.03.2013 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün ist der
Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen
zu können.
61.12
Hannover / 02.06.2014