Drucksache Nr. 1219/2021:
Beitritt zu der Open Traffic Systems City Association e. V. (OCA)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
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1219/2021
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Beitritt zu der Open Traffic Systems City Association e. V. (OCA)

Antrag,

dem Beitritt der Landeshauptstadt Hannover vertreten durch den Fachbereich Tiefbau zu der Open Traffic Systems City Association e. V. (OCA) zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 3.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -3.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -3.000,00 €
Durch den Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zu der OCA entstehen keine investiven Kosten.

Es entstehen zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von 6 € je Lichtsignalanlage für den Mitgliedsbeitrag.

Begründung des Antrages

Seit ca. 1999 definieren und entwickeln deutsche Signalbaufirmen im Rahmen der sogenannten OCIT-Developer Group (ODG) einen Standard für eine offene Schnittstelle für Systeme der Straßenverkehrstechnik und des Verkehrsmanagements mit der Bezeichnung OCIT (Open Communication Interface for Road Traffic Control Systems).

Nach Bekanntgabe dieser Aktivitäten hat die Fachkommission Großstädtischer Straßenverkehrsbehörden im Deutschen Städtetag beschlossen, über ihren Unterarbeitskreis „Lichtsignalsteuerung“ die Aufstellung und Durchsetzung eines städtischen Anforderungsprofils an die OCIT-Schnittstelle in Angriff zu nehmen, um eine anwendergerechte Ausprägung der Schnittstelle sicherzustellen. Als organisatorischer Rahmen für diese Arbeit wurde eine Städtegemeinschaft als eingetragener Verein unter der Bezeichnung OCA (Open Traffic Systems City Association) mit Sitz in Frankfurt/Main gegründet. Derzeit hat die OCA Mitglieder aus 40 Mitgliedsstädten und Bundesländern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Der Zweck der Vereinsgründung war die Schaffung einer dauerhaften, breit angelegten städtischen Nutzerorganisation und Interessenvertretung auf dem Feld der Straßenverkehrstechnik und des Verkehrsmanagements mit dem Ziel:
· der Bündelung und Vorgabe von städtischen Anforderungsprofilen an (OCIT-) Schnittstellen und Systeme zur Stärkung der Position gegenüber der Industrie
· der Förderung des Wettbewerbs in der Verkehrstechnik und im Verkehrsmanagement
· der Förderung der Wirtschaftlichkeit in der Beschaffung und im Betrieb von verkehrstechnischen Anlagen und Systemen
· der Vereinfachung und Verkürzung von Ausschreibungsverfahren
· der Förderung des direkten Informationsaustausches zwischen Anwendern in den Städten
· der Förderung des Qualitätsmanagements bei Beschaffung und Betrieb
· der Vereinheitlichung des Vorgehens im Bereich der Kritis-Zertifizierung von Systemen der Straßenverkehrstechnik
· des Informationsaustauschs auf internationaler Ebene

Auf der Arbeitsebene der OCA sind derzeit sechs Anwenderkreise aktiv, die sich mit verschiedenen Themen der Straßenverkehrstechnik befassen. Im Zusammenhang mit dem Verkehrsmanagementsystem „HannoVerKehr“ und den weiteren städtischen Smart-City-Aktivitäten sind für die LHH insbesondere auch die OCA-Anwenderkreise „Intelligente Verkehrssysteme (IVS)“ und „Straßenbeleuchtung“ von Interesse.

Anwenderkreise sind vor allem auf den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern ausgerichtet. Oftmals entwickeln einzelne Mitglieder im eigenen Umfeld Lösungsansätze, die auf den Wirkungsbereich anderer Mitglieder übertragbar sind und dort einen hohen Wert haben. Sie können in der Anwendung zu erheblichen Verbesserungen oder zu großen Kosteneinsparungen führen. Darüber hinaus entstehen auch in den Anwenderkreisen Arbeitsergebnisse bzw. Dokumente, die den Mitgliedern der OCA zur Verfügung stehen.

National ist die OCA in verschiedenen Gremien engagiert, so z.B.:
- Leitung & Mitarbeit in der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) - Arbeitskreis 3.3.8
- Mitarbeit im IVS-Beirat des BMVI
- Mitarbeit in der BMVI-Arbeitsgruppe Informationsdienste
- Mitarbeit im F&E-Projekt IVS-Architektur für Deutschland

Auf internationaler Ebene ist die OCA z.B. im Bereich kooperativer IVS (C-ITS) engagiert, so z.B. durch die Mitarbeit in der „Amsterdam Gruppe“. Dort unterstützt die OCA POLIS, deren assoziiertes Mitglied sie ist. Ebenfalls kooperiert die OCA seit 2009 mit der „Urban Traffic Management and Control“ Gruppe in Großbritannien. Weiterhin ist die OCA auch u.a. in folgenden Gremien aktiv:
- Mitarbeit in der CIVITAS CAPITAL ITS Advisory Group
- Mitarbeit in der Europäischen C-ITS Plattform
- Mitarbeit in der CEN Pre-Study Arbeitsgruppe PT 1701 sowie der daraus entstandenen CEN TC278 WG17 zur Normung von städtischen (C-)ITS Systemen

Die Mitgliedschaft in dem Verband ist ausschließlich Betreibern (Städten sowie Bundes- und Landesbehörden aus dem In- und Ausland) vorbehalten. Damit soll sichergestellt sein, dass der Verband wirklich ausschließlich von Betreiberinteressen getragen wird und sich diesen verpflichten kann.

Aus den Erfahrungen der bisherigen Arbeit der OCA werden durch die Mitgliedschaft folgende Vorteile erreicht:

Direkte Vorteile bei der Anwendung der OCIT-Ergebnisse:
· Vereinfachungen bei der Beschaffung und Ausschreibung von Verkehrsrechnern und Steuergeräten (die OCA gibt Textvorschläge an die Hand und berät in Bezug auf die Schnittstellenfragen)
· Erzielung von Ausschreibungsgewinnen durch mehr Wettbewerb
· Sicherstellung durchgängiger Datenkonzepte, hoher Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit bei reduzierten Kosten auch bei herstellergemischten Konzepten durch die Einbringung der Anforderungsprofile der OCA in die Schnittstellentwicklung und Verankerung in den Ausschreibungen
· Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen für die Kritis-Zertifizierung
· Schulung und Einzelberatung bei spezifischen Problemstellungen

Indirekte Vorteile, die sich durch das Vorantreiben des OCIT-Prozesses durch die OCA ergeben:
· Die Interessen der Landeshauptstadt Hannover werden zu einem abgestimmten Anforderungsprofil und Vorgehen gebündelt.
· Die Anforderungsprofile der Landeshauptstadt Hannover werden fachlich abgesichert und zügig weiterentwickelt.
· Der OCIT-Prozess wird durch die aktive und zielgerichtete Interessensvertretung der OCA im OCTS Harmonisierungsgremium gegenüber der Industrie dynamisch vorangetrieben. So werden die dringend anstehenden Aufgaben vor allem auch im Bereich des Verkehrsmanagements und der Digitalisierung des Verkehrs mit Nachdruck und unter Wettbewerbsbedingungen vorangetrieben.
· Die Arbeitsergebnisse werden schnell publiziert und veröffentlicht (siehe www.oca-office.org) und stehen so der Landeshauptstadt Hannover für ihre aktuelle Arbeit zur Verfügung.


Weiteres Vorgehen

Nach der Genehmigung dieses Antrags wird ein Aufnahmeantrag bei der Verbandsgeschäftsstelle gestellt. Der Vorstand der OCA beschließt über die Mitgliedschaft. Nach der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 6 € je Lichtsignalanlage ist die Landeshauptstadt Hannover Mitglied in der OCA und damit berechtigt, an den Anwenderkreisen der OCA teilzunehmen sowie die eigenen Erfahrungen in die Verbandstätigkeit einzubringen.
66.13 
Hannover / 21.05.2021