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Einrichtung der 3-gruppigen Kindertagesstätte Robert-Koch-Platz
Antrag,
zu beschließen,
- der o.g. Einrichtung am Robert-Koch-Platz 9a, 30173 Hannover in Trägerschaft der Maschseekinder gGmbH, mit zwei Krippengruppen (jeweils 15 Plätze, Ganztagsbetreuung) und einer Kindergartengruppe (25 Plätze, Ganztagsbetreuung) zuzustimmen und
- dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501 | Kindertagesbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
10.000,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-10.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
1.000,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
300,00 € |
Transferaufwendungen |
369.800,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-371.100,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-371.100,00 € |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen vom 01.08.2018 abgesetzt. Ein einmaliger investiver Zuschuss in Höhe von 10.000 € wird dem Träger zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen zur Verfügung gestellt. Diese einmalige Zuwendung wird nachrangig zu den Landesmitteln ( RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.
Begründung des Antrages
Der Stadtbezirk Südstadt – Bult zeichnet sich bereits jetzt durch eine hohe Anzahl an Betreuungsangeboten aus. Dennoch ist die Nachfrage nach Krippen- und Kindergartenplätzen weiterhin ungebrochen. Das liegt u.a. daran, dass dieser Stadtbezirk viele Kindertagesstätten aufweist, die mit ihren besonderen pädagogischen Angeboten für Eltern und deren Kinder interessant sind, die ihren Wohnsitz nicht in diesem Stadtbezirk haben (sog. stadtweite Angebote). Aus diesem Grund geht die Verwaltung davon aus, dass die Platzkapazitäten der geplanten Kindertagesstätte ausgelastet sein werden und die Betreuungsplätze auf absehbare Zeit an diesem Standort erforderlich sind. Zur Sicherung des Rechtsanspruches sollen 30 Krippenplätze für Kinder bis 3 Jahren sowie 25 Kindergartenplätze für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung geschaffen werden. Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.42
Hannover / 02.05.2019