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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1889 - Kronsberger Höfe -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitiege Beteiligunng der Öffentlichkeit
Antrag,
1. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1889 - gemäß §12 BauGB - und die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1889 entsprechend den Anlagen 2 bis 6 zuzustimmen,
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Für die Stadt entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach Aufgabe des Hotels Kronsberger Hof wurde das Gelände von der Stadt Hannover erworben und zwischenzeitlich als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Aktuell stehen die ehemaligen Hotelgebäude leer. Die Stadt beabsichtigt den Verkauf der Liegenschaft. Dieser wurde an den Nachweis eines Konzepts gebunden. Das Nutzungskonzept der Planungsgemeinschaft "Wohn- und Lebensprojekt Kronsberger Höfe GbR" (Vorhabenträger) hat die in der Grundstücksausschreibung genannten Kriterien am besten erfüllt und deshalb den Vorzug erhalten.
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Absicht des Vorhabenträgers auf dem Grundstück ein soziales Wohn- und Lebensprojekt umzusetzen. Das Projekt wird von dem Gedanken geleitet, Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Alter, sozialer, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Situation, mit oder ohne Handicap ein gesichertes Zuhause mit der Möglichkeit der Teilhabe an einer innovativen gemeinschaftlichen Wohnform zu bieten.
Das Grundstück Wasseler Straße 1 liegt räumlich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1552. Das geplante Vorhaben widerspricht der in diesem Bebauungsplan getroffenen rechtsverbindlichen Festsetzung "Sondergebiet Hotel" und somit dem öffentlichem Baurecht.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben ist die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans erforderlich. Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 27.03.2020 den beiliegenden Antrag zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB eingereicht (Anlage 7).
Die Planung erfüllt die Voraussetzungen für ein Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB (siehe Anlage 2 Aufstellungsverfahren).
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.
61.13
Hannover / 28.05.2020