Drucksache Nr. 1171/2016 E1:
Bebauungsplan Nr. 1761 – ehemaliges Oststadtkrankenhaus–
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss, Anordnung der Umlegung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1171/2016 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1171/2016 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1761 – ehemaliges Oststadtkrankenhaus–
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss, Anordnung der Umlegung

Information über einen Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld vom 18.08.2016 (Änderungsantrag Nr. 15-1797/2016)

Die Drucksache 1171/2016 wurde in der Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 09.06.2016 in die Fraktionen gezogen und in der Sitzung am 18.08.2016 erneut behandelt. Zur Drucksache Nr. 1171/2016 wurden Änderungsanträge gestellt. Der weitergehende Änderungsantrag Nr. 15-1797/2016 wurde vom Bezirksrat beschlossen.

Dieser hatte folgenden Wortlaut:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den B-Plan „ehemaliges Oststadtkrankenhaus“ dahingehend zu ändern, dass der Neubau der Grundschule Groß-Buchholz II in diesem Gebiet erfolgt. Sollte die Verwaltung einen anderen geeigneten Standort lokalisieren und zeitnah darauf die neue Schule errichten, so kann der Schulneubau aus dem Bebauungsplan „ehemaliges Oststadtkrankenhaus“ wieder entfallen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche des ehemaligen Oststadtkrankenhauses wird nicht mehr als Standort für den Neubau der Grundschule Groß-Buchholz II benötigt. Es ist verwaltungsintern entschieden worden, die Schule auf dem südlich der Albert-Liebmann-Schule gelegenen städtischen Grundstück anzusiedeln.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Siehe Ursprungsdrucksache.

Kostentabelle

Siehe Ursprungsdrucksache.

61.13 
Hannover / 27.09.2016