Drucksache Nr. 1151/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Auftragsvergabepraxis in der Landeshauptstadt Hannover
in der Ratssitzung am 13.06.2013, TOP 7.1.

Inhalt der Drucksache:

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1151/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Auftragsvergabepraxis in der Landeshauptstadt Hannover
in der Ratssitzung am 13.06.2013, TOP 7.1.

Wie jüngst bekannt wurde, plant die Niedersächsische Landesregierung eine Verschärfung der Richtlinien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. So wird unter anderem von Rot-Grün gefordert, dass bei Geschäften mit Kommunen entweder ein Tarifvertrag eingehalten oder ein Mindestlohn von 8,50 € gezahlt wird. Die derzeit geltenden Regeln sehen jedoch bereits im Baubereich eine Tariftreue sowie eine Grenze für die freihändige Auftragsvergabe durch die Kommune von 30.000 € vor. Durch die geplante Senkung dieser Schwelle auf 10.000 € entsteht aufgrund der dann vermehrt notwendigen Prüfungen ein deutlicher bürokratischer Mehraufwand für die Verwaltung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Aufträge hat die Landeshauptstadt Hannover in den letzten drei Jahren (2010-2013) unterhalb der bisher geltenden Grenzen von 30.000 € vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen pro Jahr?
2. Wie viele dieser Aufträge liegen unterhalb der Grenze bis 10.000 €, wie viele Aufträge liegen zwischen 10.000 und 30.000 € und wie hoch ist das Volumen?
3. Wie beurteilt die Verwaltung den zu erwartenden Mehraufwand für die Landeshauptstadt Hannover für den Fall, dass die Landesregierung die Regeln für die Auftragsvergabe ändert bzw. konkret die Grenze für die freihändige Vergabe senkt?

Jens Seidel
Vorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Wie viele Aufträge hat die Landeshauptstadt Hannover in den letzten drei Jahren (2010 bis 2013) unterhalb der bisher geltenden Grenze von 30.000 € vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen pro Jahr?

Die Fachbereiche und Betriebe der Landeshauptstadt Hannover haben in den vergangenen drei abgeschlossenen Haushaltsjahren 2010 bis 2012 unterhalb der Grenze von 30.000 € insgesamt rund 71.000 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von ca. 100 Mio. € vergeben.

Frage 2: Wie viele dieser Aufträge liegen unterhalb der Grenze bis 10.000 €, wie viele Aufträge liegen zwischen 10.000 und 30.000 € und wie hoch ist das Volumen?

Unterhalb der Grenze von 10.000 € liegen rund 70.000 Aufträge mit einem Volumen von ca. 88 Mio. €, d.h. im Mittel 1.260 €.
Zwischen 10.000 und 30.000 € liegen rund 1000 Aufträge mit einem Volumen von 12 Mio €.

Frage 3: Wie beurteilt die Verwaltung den zu erwartenden Mehraufwand für die Landeshauptstadt Hannover für den Fall, dass die Landesregierung die Regeln für die Auftragsvergabe ändert bzw. konkret die Grenze für die freihändige Vergabe senkt?

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Absichten der Landesregierung zu einem Wertgrenzen-Erlass bestehen, die bestehenden Wertgrenzen für freihändige Vergaben abzusenken.

Der Entwurf des neuen Landesvergabegesetzes, sieht u.a. vor, die Wertgrenze, ab wann die Beachtung eines bestehenden Tarifvertrages oder eines Mindestlohns erforderlich ist, von 30.000 € auf 10.000 € zu senken. Da die Stadt in dem Rahmen zwischen 10.000 € und 30.000 € lediglich ca. 1000 der rund 88.000 Aufträge vergibt, würde eine Änderung der Wertgrenzen aus Sicht der LHH keinen wesentlichen Mehraufwand auslösen.