Drucksache Nr. 1149/2019:
Umstrukturierung der Hortplätze in der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge

Inhalt der Drucksache:

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1149/2019
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Umstrukturierung der Hortplätze in der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge

Antrag,

zu beschließen,
  • die bestehenden Hortplätze in der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge, Brockfeld 65, 30539 Hannover, in Trägerschaft der DRK Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH, in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen umzustrukturieren und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz- BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 17.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -17.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.300,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen -45.500,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 43.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 43.700,00 €
Bei den Investitionsmitteln in Höhe von 17.000 € handelt es sich um Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Krippengruppe. Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Bei der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge handelt es sich um eine Einrichtung mit 5 1/2 Gruppen: eine Krippengruppe (15 Plätze) mit einer Ganztagsbetreuung, zwei Kindergartengruppen (je 25 Plätze) mit einer Ganztagsbetreuung, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) mit einer Dreivierteltagsbetreuung, einer Hortgruppe (20 Plätze) mit einer Betreuung bis 17 Uhr und einer Hortgruppe (12 Plätze) mit einer Betreuung bis 16 Uhr. Die Nachfrage an Hortplätzen in der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge ist stark zurück gegangen. Es ist dem Träger nicht möglich die angebotenen Hortplätze zum 01.08.2019 komplett zu belegen. Da die Betreuungsverträge für ein Jahr abgeschlossen wurden und somit zum 31.07.2019 auslaufen, soll die Umstrukturierung zu diesem Zeitpunkt realisiert werden. Dementsprechend hat der Träger einen Umstrukturierungsantrag gestellt. Bei den Überlegungen und Planungen wurden die Eltern durchgehend mit eingebunden. Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist im Stadtbezirk unverändert hoch, sodass durch die Entstehung von Krippenplätzen in der Kindertagesstätte die Möglichkeit geschaffen wird, sein Kind ab einem Jahr bis zum Schuleintritt durchgehend in einer Einrichtung betreuen zu lassen.
Durch die Umsetzung wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen. Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt worden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.42 
 / 29.04.2019