Drucksache Nr. 1149/2015:
Einrichtung eines Bildungsbüros – Bildungsregion Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kulturausschuss
  • Sozialausschuss
  • Sportausschuss
  • Stadtbezirksräte 01 - 13
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Kulturausschuss (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Sportausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1149/2015
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Einrichtung eines Bildungsbüros – Bildungsregion Hannover

Antrag,

die Einrichtung eines Bildungsbüros im Rahmen der Bildungsregion Hannover zum Schuljahr 2015 / 2016 mit einer kommunalen Stelle für die Geschäftsführung sowie insgesamt drei Arbeitsplätzen zu beschließen.

Ziel der Bildungsregion ist die Entwicklung eines strukturgebenden Formates, mit dem vorhandene Maßnahmen und Programme in kommunaler Verantwortung systematischer und effizienter geplant und umgesetzt werden können. Das Bildungsbüro ist eine Informations- und Anlaufstelle für die einzelnen Bildungsinstitutionen, eine Vermittlungs- und Koordinierungsstelle zwischen den Bildungswelten sowie Initiator und Moderator von Abstimmungs- und Vernetzungsprozessen.

Orientiert an der bildungsbiografischen Unterstützung von Kinder und Jugendlichen werden vorhandene dezentrale Netzwerk- und Kooperationsstrukturen mit den für die Bildungsbiografien maßgeblichen Akteuren und Institutionen (Kitas, Schulen, Eltern, außerschulische Anbieter) stärker aufeinander bezogen und gezielter unterstützt.

Vorhandene politisch beschlossene Programme des Schulträgers, wie z. B. das Übergangsmanagement zur Berufsorientierung (HÜM) und „Rucksack in der Grundschule“ werden in ein Gesamtsystem integriert.



Auf der Steuerungsebene findet mit der Bildungsregion Hannover erstmals eine umfassend auf die Bildungsbiografie bezogene Zusammenarbeit zwischen der Landes- und der kommunalen Ebene statt aufbauend auf einer gemeinsamen Gesamtverantwortung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei den beabsichtigten Maßnahmen gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42S - Investitionstätigkeit
Produkt 24302
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 93.832,00 €
Sach- und Dienstleistungen 51.474,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -145.306,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -145.306,00 €

Zu den Kosten:
Für eine Einrichtung des Bildungsbüros ist die Einrichtung einer unbefristeten Stelle (TVöD E 11) und zwei weiteren Arbeitsplätzen für das Landespersonal notwendig. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Personalstelle wird durch eine Umsetzung realisiert, die Sach- und Gemeinkosten für alle Arbeitsplätze werden über bestehende Ansätze gedeckt. Die Sachkosten werden über bestehende Ansätze zu Austausch- und Planungsveranstaltungen mit den Schulen und anderen Netzwerkpartnern realisiert. Somit sind die Kosten in Höhe von 145.306 € gedeckt.

Begründung des Antrages


Bildungsregion – Ziel und Struktur

Mit der Einrichtung einer Bildungsregion reagiert die Landeshauptstadt Hannover auf aktuelle bildungspolitische Herausforderungen und erschafft damit die Basis zur systematischen Begleitung von individuellen Bildungsbiographien. Das Niedersächsische Kultusministerium hat im Februar 2015 mitgeteilt, dass der Antrag der Landeshauptstadt Hannover auf Teilnahme an dem Programm Bildungsregion des Landes Niedersachsen positiv beschieden wurde. Gleichzeit kündigte das Kultusministerium mit diesem Schreiben die Zusage für zwei halbe Lehrerstellen zum Schuljahr 2015/2016 an und vereinbarte mit der Stadt Verhandlungen über zwei halbe weitere Stellen zum Schuljahr 2016/2017.

Gute Bildung erhöht die Beteiligungs- und Chancengleichheit im Leben. Dabei fängt Bildung bereits nach der Geburt an und es ist die gesamte Umwelt des Kindes an der Bildung beteiligt - allen voran die Familie. Für eine systematische Bildungsplanung müssen daher alle Einrichtungen und Personen im Sinne von Wirkfaktoren in den Blick genommen werden. Mit der Teilnahme der Stadt Hannover an dem Programm „Bildungsregion“ des Landes Niedersachsen und der damit verbundenen Einrichtung des Bildungsbüros, wird erstmalig eine Basis für eine Verantwortungsgemeinschaft zwischen Kommune und Land in zentralen Fragen der Bildung geschaffen.



Das übergeordnete Ziel der Bildungsregion Hannover ist es daher, Bildung, Erziehung und Betreuung im Sinne eines aufeinander bezogenen Gesamtsystems zu entwickeln. Dabei gilt es, bestehende erfolgreiche Ansätze als Grundlage zu nehmen und bereichsübergreifend aufeinander zu beziehen – von der Elementarbildung über die verschiedenen Schulbildungssysteme bis hin zur Erwachsenbildung, von der Jugendhilfe- bis zur Sozialplanung. Nur so lassen sich eine verbesserte Abstimmung von Maßnahmen und Projekten erreichen und die Durchlässigkeit der Bildungsbereiche erhöhen. Individuelle Bildungsbiographien können so flexibler ermöglicht und vorhandene Unterstützungsmaßnahmen zielgerichteter angeboten werden.

Insbesondere Schulen kommt in diesem Wirkungsgeflecht eine zentrale Funktion zu, da sie eine maßgebliche Bildungsinstanz darstellen, über und mit ihnen sozialräumliche Netzwerke organisiert werden können und Land und Kommune hier gemeinsame Steuerungsverantwortung wahrnehmen. Gleichzeitig werden an Ihnen die Herausforderungen deutlich, vor denen das gesamte Bildungssystem steht. An den Schulen wächst die Raumnot- verstärkt durch den Ausbau des Ganztagsbetriebs, die Umsetzung der Inklusion und die auf Landesebene beschlossene Wiedereinführung von G9. Für die Qualitätsentwicklung im Ganztag und die Zusammenarbeit mit Eltern stellen sich in dieser Situation neue Hürden. Mit der Einrichtung von koordinierten Bildungsquadranten verbindet der Fachbereich Schule daher die folgenden Steuerungsziele:

· Eine verbesserte Koordinierung der Verteilung der Schülerinnen und Schüler, auch mit dem Ziel, die soziale Mischung an den Schulen zu verstärken.

· Eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Eltern, insbesondere am Übergang Grundschule – weiterführende Schule (Zielvorstellung: Eltern und Schule begleiten die Kinder gemeinsam)

· Stärkung der schul- und trägerübergreifenden Organisation der Qualitätsentwicklung im Ganztag und flexiblere schulübergreifende Nutzung von Raumkapazitäten.

Um die dazu notwendigen vielfältigen und komplexen Abstimmungsprozesse und Maßnahmen in größtmöglicher Transparenz und unter größtmöglicher Beteiligung umzusetzen, ist folgende Struktur vorgesehen:


· Aufteilung des Stadtgebietes in dezentrale Einheiten. So lässt sich eine konsequent auf den Sozialraum bezogene Planung ermöglichen. Gedacht ist an zunächst vier Bildungsquadranten, gearbeitet werden sollte aber auch dezentraler (z. B. in den Stadtbezirken, in denen es auch bereits entsprechende Koordinierungsstrukturen gibt, u. a. QuartiersmanagerInnen und JugendhilfekoordinatorInnen). Eine Planung und Abstimmung könnte auf dieser Ebene u. a. über regionale Bildungskonferenzen erfolgen.

· Steuerung der Bildungsregion über eine Steuerungsgruppe, in der zunächst mindestens die kommunale Schul- und Jugendverwaltung und landesseitig die Landesschulbehörde und das Kultusministerium vertreten sind. Weitere Vertretungen im Sinne einer umfassenden Beteiligung müssten ggf. im Prozess festgelegt werden (vgl. Abb. „Organisation und Anbindung des Bildungsbüros“).

· Einrichtung eines Bildungsbüros, das die Steuerungsgruppe operativ unterstützt und Planungs- und Abstimmungsprozesse innerhalb und zwischen den Einheiten und Ebenen der Bildungsregion impulsgebend, moderierend und dokumentierend begleitet. Das Bildungsbüro wird zunächst durch einen kommunal angestellten Mitarbeiter und zwei vom Ministerium abgeordnete Lehrkräfte mit jeweils einer halben Stelle besetzt. Die Einrichtung von drei Arbeitsplätzen ist hierzu notwendig.


Um eine zielgerichtete Planung von Maßnahmen zu ermöglichen, wird eine Datengrundlage entwickelt. Das vorhandene Bildungsmonitoting wird anhand einiger wesentlicher Indikatoren ergänzt.

Inhaltlich werden neben dem Thema der Übergangsgestaltung insbesondere Maßnahmen zur Sprachbildung und -förderung sowie die Umsetzung von Inklusionskonzepten bearbeitet. Dies sind für die Bildungsbiografie wesentliche Themen, für die es einerseits entsprechende gesetzliche Vorgaben gibt und die andererseits bereits in regionalen Zusammenhängen bearbeitet werden. Über die Bildungsregion sollen in diesen Feldern auch zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. die Einrichtung eines Beratungsangebots des Landes im Hinblick auf die Auswahl einer Schule für Zuwanderer etabliert werden (vgl. auch „Aktionsfelder der Bildungsregion Hannover“).


Die Bildungsregion wird gesteuert durch das niedersächsische Kultusministerium und die Landesschulbehörde, das Dezernat IV der Landeshauptstadt Hannover sowie den städtischen Bereich Schulplanung und Pädagogik. Im dortigen Sachgebiet „Pädagogische Programme“ wird das Bildungsbüro angesiedelt, beide sind ebenfalls in der Steuerung vertreten, da sie das operative Geschäft gestalten.

Eine Fachbereichsübergreifende AG sorgt dafür, dass Schnittstellen zu wesentlichen inhaltlichen Bereichen der Stadtverwaltung bearbeitet werden. Federführend koordiniert durch den Bereich Schulplanung und Pädagogik gehören dazu im Fachbereich Jugend und Familie, das Familienmanagement, die Jugendhilfeplanung sowie die Bereiche Jugend- und Familienberatung, Kindertagesstätten und Kinder- und Jugendarbeit, im Fachbereich Bildung und Qualifizierung die Volkshochschule und die Stadtteilkulturarbeit sowie im Fachbereich Soziales der Bereich Migration und Integration. Weitere Bereiche werden themenabhängig und situativ eingebunden.

Das Bildungsbüro bildet die operative Einheit für die Steuerung und gleichzeitig die Schnittstelle zwischen diesen dezentralen Strukturen und der vertikal und horizontal angelegten Steuerungsebene der Bildungsregion.



Über das Bildungsbüro werden die von der Steuerung beschlossenen Maßnahmen umgesetzt, die Ergebnisse gesichert, die Kommunikation zwischen den Ebenen sichergestellt und bei Bedarf Besprechungen und Konferenzen moderiert.

Aktionsfelder der Bildungsregion Hannover

Bei der Begleitung von individuellen Bildungsbiographien stehen drei Themen im unmittelbaren Fokus:

  1. Sprachbildung und Sprachförderung
  2. Inklusion
  3. Übergänge gestalten

Zu 1.:


Sprachbildung und Sprachförderung sind wesentliche Bestandteile zur Erreichung einer Chancengleichheit. Mit Sprachförderung ist die gezielte Begleitung einer speziellen sprachlichen Fähigkeit gemeint. Die Notwendigkeiten, die sich aus diesem Bedarf ergeben, können individuell sehr verschieden sein. Die sprachliche Bildung hingegen richtet an alle Kinder und vermittelt eine weitreichende Sprachkompetenz. Es gibt innerhalb der Stadtverwaltung - mit einer systematischen Sprachförderung in Kindertagesstätten und Schulen und mit den verschiedenen pädagogischen Programmen - bereits eine Struktur, die in eine Angebotsstruktur aufgenommen werden können und weiter ergänzt werden sollten. Hierfür würden sich insbesondere Ganztagsgrundschulen anbieten.

Weiter wurde im Januar 2014 die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Sprachlernklassen zum Schuljahr 2015/2016 beschlossen. Neben der Koordinierung wäre eine Unterstützung der Schulen bei der Beratung der Schülerinnen und Schüler wünschenswert. Neben der Einrichtung der Sprachlernklassen ist auch die Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderer notwendig. Hierfür wäre die Einrichtung einer Beratungsstelle innerhalb der Bildungsregion ein konsequenter Weg. Neu zugezogene Familien sollen ohne Verzögerung direkt über das Schulsystem und seine Angebote informiert werden. Hiermit wird das Ziel verfolgt, den Familien eine gute Orientierung in der Schullandschaft zu bieten und eine Schulwahl basierend auf den persönlichen Fähigkeiten zu ermöglichen.

Zur Einrichtung der Beratungsstelle ist eine Stelle des Landes zur Beratung notwendig, die die bereits vorhandene Koordinierungsstelle Sprachlernklassen ergänzt. Die Landeshauptstadt ist mit dem Land Niedersachsen in Gesprächen zur Einrichtung einer solchen Beratungsstelle. Hiermit wäre eine Schnittstelle zwischen Kommune und Land geschaffen, die das Ziel verfolgt, noch vor der Einschulung eine passgenaue Schule und Förderform für das jeweilige Kind zu ermitteln. Bei Bedarf können die Mitarbeiter der Beratungsstelle auf den Dolmetscherdienst der Stadt zurückgreifen.

Zu 2.:


Inklusion kann nur dann für alle Beteiligten fruchtbar sein, wenn der inklusive Gedanke in den Netzwerken vor Ort verankert ist. Mit der Einführung von regionalen Bildungskonferenzen kann dies unterstützt werden. Das Kultusministerium hat den Wegfall der Aufgabe der Förderschule als „sonderpädagogisches Förderzentrum“ angekündigt. Gleichzeitig sollen durch das Land zur Sicherstellung der Beratung und Unterstützung der Schulen, der Schulträger und der Erziehungsberechtigten „Regionalstellen für schulische Inklusion“ eingerichtet werden. Es wäre im höchsten Maße sinnvoll, wenn „Regionalstellen für schulische Inklusion“ des Landes bei Einrichtung eine direkte Verbindung zu dem Bildungsbüro „Bildungsregion Hannover“ hätten und dort auch strukturell angegliedert wären. Eine „Regionalstelle für schulische Inklusion“ wäre in dieser Form ein Ort der Vernetzung und Beratung für Förderschullehrkräfte.

Zu 3.:


Übergänge stellen aktuell eine zentrale Herausforderung der Bildungspolitik dar. Übergänge gestalten sich individuell und sind oft von unvorhersehbaren Wechseln begleitet. Die Übergänge zwischen den einzelnen Bildungsinstitutionen im Lebensverlauf sind zentrale Gelenkstellen, die zum Teil entscheidend für den weiteren Bildungsweg sind. Im Handlungsfeld Bildungsübergänge geht es also vor allem um die Gestaltung und Verbesserung schwieriger Schnittstellen. Eine Grundlage für die Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs ist die Vernetzung der Akteure. Im Rahmen der Bildungsregion soll durch ein funktionierendes Management eine Angebotsstruktur geschaffen werden, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht und für die Schulen eine Übersichtlichkeit sicherstellt sowie Beratung anbietet. Alle Beteiligten sollen für diese Aufgabe gewonnen und in den Prozess eingebunden werden.

Bestandsaufnahme und Verfahren

Die Bildungsregion wird zum Schuljahr 2015/2016 starten. Mit der Einrichtung des Bildungsbüros und einer Steuerungsgruppe werden erste Strukturen geschaffen, über die die weitere konzeptionelle Arbeit im Prozess initiiert und gestaltet wird.

Mit dem Kommunalen Bildungsplan (Bildung, Betreuung, Erziehung - Kommunale Bildungsplanung in der Landeshauptstadt Hannover, Mai 2009. Noch im Jahr 2015 soll der nächste kommunale Bildungsplan vorgelegt werden.) ist in Verbindung mit der Schülerstatistik und dem Bildungsmonitoring eine Datengrundlage vorhanden, auf deren Basis sich eine Bestandsaufnahme über die sich im Stadtgebiet befindenden Bildungseinrichtungen und Akteure erstellen lässt. Dies ist die Basis für die Entscheidung zur Einteilung der Bildungsquadranten. Für jeden Quadranten wird bis zum Schuljahr 2016/2017 unter Einbeziehung der regionalen Bildungskonferenzen ein Rahmenkonzept entwickelt, welches die drei benannten Themen aufgreift. Dabei kommt dem Thema „Sprachbildung und Sprachförderung“ nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Herausforderungen prioritäre Bedeutung zu.

Die zuständigen Ratsgremien werden fortlaufend über den Verlauf der Entwicklung innerhalb der Bildungsregion informiert. Nach drei Jahren wird eine Evaluation der Arbeit der Bildungsregion durchgeführt.

42.1 
Hannover / 22.05.2015