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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe
Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
Antrag,
- den Aufstellungsbeschluss vom 28.11.2013 für den Bebauungsplan Nr. 1799 für den nordöstlichen Teil aufzuheben,
- dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1799 mit Begründung zuzustimmen,
- die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Neubauplanung mit Wohngebäuden erfolgt zu gegebener Zeit in einer eigenen Drucksache.
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 1799 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Flüchtlingsheimes mit anschließender Nachnutzung als Wohngebäude und von Einfamilienhäusern schaffen. Es sollen ca. 40 Wohneinheiten einschließlich der Nachnutzung des Flüchtlingsheimes entstehen. Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat am 12.12.2013 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 27.12.2013 bis 27.01.2014 statt. Während dieser Zeit sind 16 Stellungnahmen eingegangen. Zusätzlich fand am 13.01.2014 eine Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan 1799 statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde die Planung vorgestellt und es wurden Fragen zur Planung beantwortet. Mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen die Möglichkeit wahr, Anregungen zur Planung vorzubringen. Die Verwaltung hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu Themengruppen zusammengefasst in der Anlage 4 dargestellt.
Die in den allgemeinen Zielen und Zwecken enthaltene P + R Anlage soll nicht mehr Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens sein. Nach Klärung der günstigsten Platzierung der P + R Anlage wird das erforderliche Baurecht dann durch ein Planfeststellungsverfahren herbeigeführt. Der Aufstellungsbeschluss für diesen Teilbereich soll deshalb aufgehoben werden.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.12
Hannover / 09.05.2014