Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVertragsbedingungen Hannover Congress Centrum
Antrag,
die Neufassung der allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Säle, Hallen und Ausstellungsflächen in der neuen Begriffsbezeichnung "Vertragsbedingungen", inkl. der entsprechenden Anlagen, zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003
(s. DS 1278/2003) sind im Fall dieser Drucksache nicht bekannt.
Kostentabelle
Mögliche finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den entsprechenden Anlagen zur Drucksache.
Begründung des Antrages
Gemäß der bestehenden Satzung für den Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum beschließt der Betriebsausschuss gemäß § 6 (2) Nr. 1 über die allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Säle, Hallen und Ausstellungsräume des Eigenbetriebes, soweit sie nicht die dem Rat obliegende Zuständigkeit zur Gestaltung der privatrechtlichen Entgelte berühren.
Die aktuell bestehenden Miet- und Nutzungsbedingungen bedürfen aufgrund der allgemeinen Veränderungen der letzten Jahre einer Aktualisierung bzw. Überarbeitung. Die der Überarbeitung zugrunde liegenden Veränderungen sind insbesondere in nachfolgenden Bereichen von nennenswerter Relevanz:
- aktueller Rechtsprechungen in unterschiedlichen Fragen der Versammlungsstätten-, Wettbewerbs-, Sicherheits-, und haftungsrechltichen Fragestellungen im Gesamtzusammenhang mit den bestehenden Miet- und Nutzungsbedingungen.
- Intensivierung und Interpretation sämtlicher im Zusammenhang mit Sicherheitskonzepten stehender Fragen.
- der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung-, Verwendung und Nutzung von Veranstaltungs- und Kundendaten.
Aufgrund der zum Teil sehr komplexen Gesamtzusammenhänge, wurde die Überarbeitung der Vertragsbedingungen durch den auf das Veranstaltungsgeschäft spezialisierten Verbandsanwalt des EVVC (Herrn RA Löhr) vorgenommen. Auf Basis der lfd. Veranstaltungspraxis und Besonderheiten im Hannover Congress Centrum sowie anderen Veranstaltungszentren, wurden in Abstimmung mit den Projektleitern/innen die neuen Veranstaltungsbedingungen in enger Abstimmung zu den rechtlichen Gegebenheiten erstellt.
Die neuen Veranstaltungsbedingungen sollten in dieser Fassung in einer mehrjährigen Laufzeit Anwendung finden. Die jeweiligen Anlagen ermöglichen einen detaillierten Einblick in die entsprechenden Vertragsbedingungen.
Anlagen:
- Mustervertrag (Anlage 1)
- Veranstaltungsbedingungen (Anlage 2)
- Organisatorische u. technische Sicherheitsbestimmungen (Anlage 3)
- Technische Richtlinien bei Messen u. Ausstellungen (Anlage 4)
- HCC Hausordnung (Anlage 5)
- Mitteilung sicherheitsrelevanter Daten zur Durchführung von Veranstaltungen (Anlage 6)