Informationsdrucksache Nr. 1134/2018:
Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2017

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1134/2018
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Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2017

BerufsgeheimnisträgerInnen gem. § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und weitere Personen gem. § 8b SGB VIII, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, haben gegenüber den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe einen Anspruch auf die fachliche Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist daher zur Bereitstellung eines entsprechenden Beratungsangebotes verpflichtet.
Der Fachbereich Jugend und Familie der LHH und der Fachbereich Jugend der Region Hannover bieten diese Fachberatung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an (Informationsdrucksache 0001/2015).

Auf Basis der Statistik im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 wird ein Überblick über die Inanspruchnahme der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und den daraus abzuleitenden Erkenntnissen für die Weiterführung und Weiterentwicklung des gemeinsamen Angebotes gegeben. (Anlage 1)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich generell an alle Geschlechter. Geschlechtsspezifische Bedingungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Kinderschutzes werden fachlich in die Beratungen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und in die Dokumentationen einbezogen. Die Fachberaterinnen sind bestrebt, Barrieren so weit wie möglich abzubauen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität zu ermöglichen.



Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 07.05.2018