Antrag Nr. 1111/2020:
Dringlichkeitsantrag vom Stadtjugendring Hannover e.V. (Felix Breitling, Tobias Rauls und Volkmar Wolf): Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag vom Stadtjugendring Hannover e.V. (Felix Breitling, Tobias Rauls und Volkmar Wolf): Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen

Antrag, zu beschließen:

dass die Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen ab 01.07.2019 folgendermaßen verändert wird:

1. Die Ziffer 7.3.3 „Förderungsfähige Vorhaben mit einer Mindestteilnehmer*innenzahl von zehn Personen" wird in ihrer Aufzählung um den Punkt „digitale Angebote der Jugendarbeit, z.B. Online-Maßnahmen wie webinare mit einer Mindestgesamtdauer von 3 Stunden" ergänzt und

2. Die Ziffer 7.4.5 wird um folgenden Passus erweitert: „Bei Online-Maßnahmen entfällt der Eigenbeteiligungsbeitrag."

3. Die Ziffer 7.5 wird in zwei Punkten geändert in „die vollständige Teilnehmer*innenliste mit Name, Alter, Anschrift und Anwesenheitstage der Teilnehmer*innen" und „einschließlich einer Bestätigung der Teilnehmer*innen über die Teilnahme an dem Vorhaben durch persönliche Unterschrift, bei Online-Maßnahmen reicht die Unterschrift des/der Leiter*in der Maßnahme als Bestätigung der Richtigkeit der Teilnehnner*innen-Liste".

Begründung

Durch die Corona-Krise und die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen vom 23.03.2020 mit dem damit einhergehenden Verbot Einrichtungen nach dem SGB VIII zu betreiben und Vereinsaktivitäten oder Bildungsmaßnahmen durchzuführen wurde die Jugendverbandsarbeit massiv eingeschränkt. Doch auch in Zeiten der Corona Pandemie und des Kontakt- und Versammlungsverbotes findet bei den freien Trägern Jugendarbeit statt. Die Haupt- und die Ehrenamtlichen entwickelten spontan kreative Lösungen um auf digitalem Weg mit „ihren" Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu bleiben und Gruppenleiter*innen trotzdem mit Inhalten zu schulen. Die Förderrichtlinie sieht bisher eine Zuwendungsfähigkeit von online stattfindenden Maßnahmen, wie z.B. webinaren nicht vor. Diesen Umstand wünscht sich der SJR im Namen seiner Mitgliedsverbände zu ändern, ebenso wie eine Anpassung der Bedingungen an online stattfindende Formate, bei denen (genau wie bei allen anderen Maßnahmen) ein großer Aufwand nötig ist, aber weder eine Dauer von mehr als 3 Stunden in der Durchführung, noch die Pflicht einer eigenhändigen Unterschrift der Teilnehmer*innen realistisch ist. Eine dauerhafte Lösung der Zuwendungsfähigkeit von digitaler Jugendarbeit, auch über die Dauer der Corona-Beschränkungen hinaus, ist anzustreben, Einigkeit besteht darüber, dass digitale Angebote Jugendarbeit immer nur ergänzen, nicht aber ersetzen können.

Die Regelung soll am 01. Juni 2020 in Kraft treten und rückwirkend für den Zeitraum ab dem 16. März 2020 gelten.

Felix Breitling Volkmar Wolf Tobias Rauls

Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender