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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtJahresabschluss 2017 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. Den Jahresabschluss 2017 mit den Teilen:
A1 Bilanz 2017
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2017
A3 Anhang 2017
A4 Anlagenspiegel 2017
A5 Lagebericht 2017
beschließen.
2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner
Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 22.083.596,75 € wie folgt zu
verwenden:
Gewinnvortrag im JA 2016 aus Vorjahren | 21.233.915,59 € |
Jahresüberschuss 2016 | 10.401.866,23 € |
Zuführung in die Rücklagen aus dem JA 2016 | - 5.022.233,38 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2016 | - 5.613.548,44 € |
ergibt Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 21.000.000,00 € |
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Jahresüberschuss 2017 | 1.083.596,75 € |
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Bilanzgewinn 2017 | 22.083.596,75 € |
a) 5.613.049,60 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 5.770.547,15 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen, davon 176.552,00 € für die Anpassung des nach § 253 (6) HGB ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag in der Pensionsrückstellung
c) 10.700.000,00 € Vortrag auf neue Rechnung
3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Hannover, erteilte am 10.04.2018 gemäß Prüfungsbericht ein uneingeschränktes Testat.
Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 13.04.2018 nach § 32 Absatz 3 der Nds. Eigenbetriebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet.
Nach § 33 der Nds. Eigenbetriebsverordnung beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0
Hannover / 02.05.2018