Informationsdrucksache Nr. 1109/2013:
Auswirkungen der Bevölkerungsprognose 2012 bis 2020 auf die Kinderbetreuungsquoten im Krippen- und Kindergartenbereich

Inhalt der Drucksache:

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1109/2013
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Auswirkungen der Bevölkerungsprognose 2012 bis 2020 auf die Kinderbetreuungsquoten im Krippen- und Kindergartenbereich

Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz tritt am 01.08.2013 in Kraft. Die Verwaltung berichtet über den Ausbaustand und zeigt auf, welche Konsequenzen aus der aktuellen Bevölkerungsprognose für die Kinderbetreuung in der Landeshauptstadt gezogen werden.

Das von der Stadtverwaltung aufgelegte Ausbauprogramm "5 x 300 Plätze U 3 " wurde per Ratsentscheid um weitere 300 Plätze aufgestockt, sodass insgesamt 1.800 neue Krippenplätze zu schaffen sind. Die Stadtverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, dieses ambitionierte Vorhaben planmäßig umzusetzen.

Bis zum 1.8.2013 werden 1.700 neue Krippenplätze eingerichtet worden sein. Die restlichen 100 Plätze sollen bis zum Jahresende 2013 zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht dann einer Versorgungsquote von 55,2 % (Krippenplätze, altersübergreifende Gruppen und in der Tagespflege) für den rechtsanspruchsrelevanten Bereich von zwei Jahrgängen.

Bevölkerungsentwicklung

Entgegen der Bevölkerungsprognose von 2007, die einen Rückgang in der Altersgruppe 0 – 5 Jahre angekündigt hatte, haben die seitdem fortgeschriebenen Prognosen einen Zuwachs aufgezeigt, der insbesondere auf eine stark gesunkene Abwanderung aus der Stadt in das Umland, aber auch einen Geburtenzuwachs zurückzuführen ist.

Gemeinsam mit der Region Hannover wurde die Bevölkerungsprognose 2012 bis 2020/2025 erstellt. Danach ergibt sich für die Landeshauptstadt Hannover folgende aktualisierte Prognose für die Altersgruppe der 0 – 9-Jährigen vom 1.1.2012 bis zum 1.1.2020:

Tab.: Bevölkerungsprognose für die Altersgruppe der 0-9-Jährigen


Altersgruppe
1.1.2012
1.1.2016
1.1.2020
Entwicklung 2012 bis 2016 abs. in %
Entwicklung 2012 bis 2020 abs. in %
0-2
14.045
14.292
14.404
247
1,8
359
2,6
3-5
13.517
13.866
13.688
349
2,6
171
1,3
6-9
16.610
17.311
17.340
701
4,2
730
4,4
Quelle: Landeshauptstadt Hannover: Bevölkerungsprognose 2012 bis 2020


Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf die Betreuungsplätze

Aufgrund der neuen Prognosedaten ist auch in den kommenden Jahren mit einem Geburtenzuwachs zu rechnen, sodass die Stadt Hannover schon jetzt veranlasst ist, über den 1.8.2013 hinaus weitere Planungsperspektiven zu entwickeln. Dies umso mehr, da das laufende Krippenausbauprogramm gezeigt hat, dass zur Schaffung neuer Plätze ein Planungsvorlauf von ca. 2 Jahren notwendig ist. Zudem wird regelmäßig ein engmaschiger Abgleich der Prognosedaten mit der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung erfolgen, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in der Stadt Hannover anzubieten. Hinzu kommen die Erfordernisse, aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen zur integrativen Betreuung weitere Plätze infolge reduzierter Gruppengrößen einzurichten.

Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung zunächst 300 weitere Krippenplätze planen, für die teilweise bereits konkrete Projekte z. B. in den Stadtbezirken Mitte, Großbuchholz, Südstadt, Ricklingen und Linden angedacht sind. Weitere Planungsschritte werden sich aus dem Nachfrageverhalten der Eltern ergeben, wenn der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz wirksam wird. Auch vor dem Hintergrund der Wohnbauflächeninitiative 2015 wird eine Überprüfung sich daraus ergebenen Bedarfe im Hinblick auf die Schaffung zusätzlicher Krippen- bzw. Kindergartenplätze erfolgen.

Die Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene weitere Ausbau der Krippenbetreuung werden sich auch auf die Anzahl der Kindergartenplätze auswirken, sodass auch für diesen mit einem Rechtsanspruch belegten Bereich eine Anpassung der Platzzahlen erfolgen muss.

Einflussfaktor Betreuungsgeld

Der Gesetzgeber hat das Betreuungsgeld beschlossen, das ebenfalls zum 1.8.2013 wirksam werden soll. Es soll an Eltern gezahlt werden, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und nicht vom Kita-Ausbau profitieren möchten. Im ersten Jahr beträgt die Leistung 100 Euro und von August 2014 an 150 Euro im Monat.

Wie sich die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes auf das Nachfrageverhalten der Eltern auswirken wird, bleibt abzuwarten. Prognosen hierzu können seitens der Stadtverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter. Bedarfsgerechte Kinderbetreuungsplätze tragen wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.

Kostentabelle

Detaillierte Angaben zu der Höhe der entstehenden Investitionskosten bzw. Mietkosten und Folgekosten für den laufenden Betrieb sind nicht möglich, da derzeit noch nicht bekannt ist, wie und wo die zusätzlichen Plätze geschaffen werden können.

Dez. III 
Hannover / 10.05.2013