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Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)
Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt:
Antrag zu beschließen:
Die Förderung für alle Familienzentren ab dem 01.08.2013 zukünftig abhängig nach Anzahl der betreuten Gruppen durchzuführen. Eine Mindestförderung von jährlich 40.000 € bleibt bestehen. Ab der fünften Gruppe soll die Förderung zusätzlich um 5.000 € pro Gruppe aufgestockt werden (s. Anlage). Die Höchstförderung wird auf maximal 55.000 € jährlich begrenzt.
Die Mittel sollen unter anderem für:
- Anmietungen von zusätzlichen Raumkapazitäten für familienunterstützende Angebote
- Personalkosten zur Erhöhung der Stunden für die Koordination in FZ zwischen mindestens
einer halben Stelle bis maximal 30 Wochenstunden analog TVÖD E 09/S 13,
- kleine bauliche Maßnahmen in Abstimmung mit der LHH, Fachbereich Jugend und Familie
verwandt werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Erstellung des Umsetzungskonzeptes werden die Belange von Mädchen und Jungen und Müttern und Vätern berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen. Die Mittel stehen im Haushalt unter der Kostenstelle 51410210 und der Finanzposition 72716000 zur Verfügung.
Begründung des Antrages
Vor dem Hintergrund eines Antrages zum Haushalt 2006 (DS 1541/2005) werden seit dem Jahr 2006 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterentwickelt. Die Verwaltung informierte seither jährlich über den Sachstand zur Umsetzung.
Die Verwaltung legte mit der DS 2065/2012 den aktuellen Sachstand bei der Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu FZ vor, zeigte Ergebnisse der Auswertung des bisherigen Programms FZ auf und entwickelte Perspektiven für die Zukunft der FZ.
Die quantitative Ausweitung der FZ sowie die Integration der Programme "Stadtteilmütter" und „GemeinsamWachsen-Gruppen“ fordert eine kritische Auseinandersetzung mit den bisherigen Rahmenbedingungen. Insbesondere deshalb besteht die Notwendigkeit, dass das Finanzierungsmodell für FZ angepasst wird.
Mittlerweile wird der Ausbau des Programms FZ der Landeshauptstadt Hannover zum 01.08.2013 in der achten Stufe vorbereitet. Mit vier weiteren Einrichtungen sind dann insgesamt 31 Kindertageseinrichtungen in das Programm aufgenommen.
Die LHH wendet für das Haushaltsjahr 2013 insgesamt 1,22 Mio € für die Förderung der FZ auf. Diese werden bislang unabhängig von der Größe einer Einrichtung und der Kinderzahl mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 40.000 € für Sach- und Personalkosten gefördert.
Dez. III
Hannover / 23.04.2013