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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtRichtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
Antrag,
den Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019 (Anlage 1) zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von den aufgrund der Richtlinien geförderten Trägern und Projekten profitieren Menschen aller Geschlechter in gleichem Maße.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Haushaltsmittel für Zuwendungen aus den Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen sind bereits im Haushalt eingestellt.
Begründung des Antrages
Der Stadtjugendring soll nach einem langen Prozess der Neuorganisation deutlich gestärkt und finanziell neu aufgestellt werden. Auch die Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII soll so gefördert werden, dass künftig jeder Verband, der die städtischen Kriterien erfüllt, Zuwendungen erhalten kann. Durch die Förderung der Jugendverbandsarbeit soll in einem noch größeren Maße die Demokratisierung und das ehrenamtliche Engagement der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützt werden. Darüber hinaus wird den Jugendverbänden mit dem neu aufgestellten Stadtjugendring ein Fürsprecher zur Seite gestellt werden, der ihre Interessen vertritt, die Verbände aber auch umfassend und besser beraten kann.
Mit der Drucksache H-0346/2019 (Anlage 2) hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen zu überarbeiten und die Finanzierung des Stadtjugendrings zum 01.07.2019 und seiner Verbände zum 01.01.2020 neu aufzustellen.
51.5
Hannover / 25.04.2019