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Für junge Familien ermöglicht der Bebauungsplan, in direkter Nähe ihrer Eltern zu bauen. Davon profitieren 2 bis 3 Generationen. Junge Familien ziehen in eine Siedlung, die zurzeit noch geprägt ist durch die Siedlergeneration; ein Miteinander unterschiedlicher Altersgrup- pen kann entstehen. Badenstedt als gewachsener Stadtteil bietet in kurzer Entfernung Infrastruktur jeglicher Art, wie Spielplätze, Kindertagestätten, Jugendeinrichtungen, Läden usw. (siehe auch Begründung zum B-Plan Abschnitt 2.3).
Zu den entstehenden Kosten siehe Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1649, Abschnitt 5 - Kosten -)
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.02.2004 die öffentliche Auslegung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 11.03. – 13.04.04 öffentliche ausgelegen. Da während dieser Zeit Anregungen eingegangen sind, kommt der mit dem Auslegungsbeschluss gleichzeitig gefasste vorbehaltliche Satzungsbeschluss nicht zum Tragen.
Anregungen der Region Hannover
Zu dem Bebauungsplan Nr. 1649 wird aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde darauf hingewiesen, dass in den Planunterlagen eine Gegenüberstellung bzw. Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich fehlt.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Eingriff ist ausgeglichen. Die Stadt Hannover orientiert sich dabei am Modell Eibe, ohne dabei die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls außer Acht zu lassen. Eine Bilanzierung als rechnerische Gegenüberstellung, wie von der Region offensichtlich gewünscht wird, ist deshalb nicht möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist eine Kommune auch nicht an standardisierte Bewertungsverfahren zur Beurteilung eines Eingriffs und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gebunden. Eine entsprechende Aufrechnung in der Begründung zum Bebauungsplan würde daher nur zu Missverständnissen führen. Dass der Eingriff ausgeglichen ist, ist in der Bebauungsplanbegründung ausreichend dokumentiert.
Anregungen der Landwirtschaftkammer
Nördlich der Bundesstraße 217 sei die Anlage mehrerer Feldgehölze vorgesehen. Der Grenzabstand der anzupflanzenden Feldgehölze solle hierbei 3 m betragen damit eine ausreichende Entwicklung dieser Pflanzen möglich ist. Weiterhin sei eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen langfristig sicherzustellen und Ertragsdepressionen auszuschließen. Bei der Aufstellung der Pflanzliste sei das Informationsblatt „Hecken und Feldgehölze“ der Landwirtschaftkammer zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu den angrenzenden bewirtschafteten Ackerflächen wird ein ausreichender Abstand gehalten.
Hinsichtlich der Artenzusammensetzung teilen wir die Auffassung der Landwirtschaftskammer nur zum Teil. Die Feldgehölzhecken enthalten die für den Landschaftsraum typischen Arten der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation aus gebietsheimischen Herkünften, so dass diese gegenüber Krankheiten grundsätzlich besonders widerstandsfähig sind. Dazu gehören auch die von der Landwirtschaftskammer abgelehnten Gehölze Weißdorn, Pfaffenhütchen, Wildapfel, Kreuzdorn und Schneeball. Ein völliger Verzicht auf diese Gehölze würde der gewünschten Artenvielfalt der Hecken widersprechen und kann daher nicht akzeptiert werden; die kritischen Arten werden aber nur in geringen Stückzahlen in die Pflanzungen eingestreut. Aufgrund der genannten Widerstandsfähigkeit und den geringen Stückzahlen ist davon auszugehen, dass die von der Landwirtschaftkammer befürchteten Krankheitsübertragungen auf die Kulturpflanzen im Wesentlichen nicht zum Tragen kommen.
Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit den betroffenen Landwirten.