Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
Antrag,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1744 - Läuferweg Nord -
Wohnbebauung am Läuferweg / Mittellandkanal
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen,
3. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans Nr. 1744 gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplanes
zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die Schaffung von Wohnbebauung in einem Bereich mit hoher Lagegunst wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Der Stadt entstehen keine Kosten. Durch den Verkauf des Flurstücks 56/4 (ehemaliger Pachtgarten) im Süden des Baugebietes hat die Stadt bereits Einnahmen erzielt.
Begründung des Antrages
Die Firma Gundlach beabsichtigt auf Grundstücksflächen östlich des Läuferweges zwei Wohnbauzeilen mit jeweils fünf großen Wohnungen zu errichten. Ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt vor (Anlage 5). Das 2010 begonnene Bauleitplanverfahren, das noch den Bau einer Reihenhauszeile und dreier Einfamilienhäuser zum Gegenstand hatte, soll mit den veränderten städtebaulichen Zielsetzungen fortgeführt werden.
Die Planung ist städtebaulich sinnvoll, weil der Bereich zwischen der Podbielskistraße und dem Groß-Buchholzer Kirchweg mit seiner Zentralität, der exponierten Lage am Mittellandkanal und den guten Naherholungsmöglichkeiten insgesamt eine hohe Lagegunst aufweist. Die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen sind im derzeit noch maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 1208 als Grünflächen festgesetzt.
Insgesamt wird durch die Überplanung und Umstrukturierung der bisherigen Garten- und Grünflächen ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Die Umweltbelange sowie Erfordernis und Umfang möglicher Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren geprüft.
61.13
Hannover / 08.05.2013