Drucksache Nr. 1086/2005:
Bewerbung um eine Internationale Gartenbauausstellung (IGA)
im Jahr 2017 auf dem Deurag-Nerag-Gelände in Misburg

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1086/2005
1
 

Bewerbung um eine Internationale Gartenbauausstellung (IGA)
im Jahr 2017 auf dem Deurag-Nerag-Gelände in Misburg

Antrag,


Der Rat der Landeshauptstadt möge beschließen:

1. Die Landeshauptstadt bewirbt sich auf Basis des in der Informationsdrucksache 0672/2005 dargestellten Konzeptes und der in dieser Beschlussdrucksache näher erläuterten Randbedingungen um die Durchführung einer Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) im Jahr 2017, ersatzweise um die Durchführung einer Bundesgartenschau (BUGA) im Jahr 2019.


2. Dazu erwirbt die Landeshauptstadt zum 01.10.2005 für 1 € das der Planung zugrunde liegende Nord- und Südgelände von der Deurag-Nerag GmbH (D-N) und richtet es für die Durchführung der Veranstaltung her. Der Erwerb dieses Grundstücks geschieht jedoch unter folgenden Bedingungen:

a) Die bisher mündlich gegebene Zusage der D-N, einen Sanierungskostenzuschuss von 35 Mio. € zu zahlen, wird bis zum 30.08.2005 schriftlich fixiert.

b) Der mit der D-N ausgehandelte Vertragsentwurf wird in folgenden Punkten geändert:
Die Landeshauptstadt erhält ohne jede Einschränkung ein Rücktrittsrecht vom Vertrag während der ersten zwei Jahre, nachdem der Zuschlag für die IGA 2017 gefallen ist. Sollte der Zuschlag für eine BUGA 2019 erfolgen, verlängert sich die vollständige Rücktrittsmöglichkeit um weitere zwei Jahre. Die Rücktrittsmöglichkeit der Landeshauptstadt endet vorzeitig vor der gesetzten Frist (2 bzw. 4 Jahre), wenn entsprechende Bebauungspläne rechtskräftig werden und nicht schon dann –wie bislang vorgesehen-, wenn im Rahmen von Bauleitplanverfahren über Anregungen und Bedenken entschieden wird.


3. Eine Unterstützung des Landes ist für dieses Projekt unabdingbar. Insofern gilt für die Bewerbung um eine IGA bzw. BUGA als weitere Randbedingung, dass das Land Niedersachsen bis zum 30.08.2005 verbindlich erklärt, das Projekt dadurch zu fördern, dass

a) es dieses im Rahmen seiner Finanzplanung mit mindestens 15 Mio. € unterstützt und aktiv mithilft, Zuschüsse des Bundes, der EU usw. zu erreichen, und

b) es wie bei der EXPO 2000 wegen der (auch für das Land) besonderen Bedeutung des Projekts die Finanzierung des städtischen Anteils außerhalb der Netto-Neuverschuldung-Null ermöglicht.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Für die Genderaspekte gelten die schon in der Info-DS. 0672/2005 gemachten Ausführungen. Genderaspekte sind zum einen bei der Ausarbeitung der städtebaulichen Nutzung des Geländes zu berücksichtigen, wie dies für alle räumlichen Planungen gilt. Zum anderen werden sie bei der Konzeption für die geplante Gartenschau IGA 2017 von Bedeutung sein. Da im Rahmen der hier vorgelegten Drucksache noch keine konkreten Konzepte oder städtebaulichen Planungen beschlossen werden, erfolgt auch noch keine detaillierte Betrachtung der Genderaspekte. Diese werden aber in den nächsten Planungsschritten konkret zu berücksichtigen sein.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Zusammenhang dieser Drucksache. Sie sind insb. der Anlage 1 zur Drucksache zu entnehmen.

Begründung des Antrages


Allgemein:
Der Rat der Landeshauptstadt hat am 14.11.2002 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung eine Bewerbung der Landeshauptstadt für eine Internationale Gartenbauausstellung im Jahr 2017 (IGA 2017) in Hannover-Misburg vorbereiten soll (DS. 1763/2002). Der Sachstand des Projektes wurde zuletzt in der Informationsdrucksache 0672/2005 ausführlich dargestellt und in einer begleitenden Präsentation am 04.04.2005 dem Bezirksrat und den Ratsgremien vorgestellt.

Zu den wesentlichen Vorteilen des Projektes gehört der städtebauliche Nutzen für die Stadt Hannover, insbesondere für den Stadtteil Misburg. Hierzu zählen vor allem:


· Die städtebauliche Entwicklung großflächiger, derzeit nicht nutzbarer Bereiche Die Reaktivierung belasteter Brachen innerhalb der bebauten Bereiche stellt einen Kernbereich nachhaltiger Stadtentwicklung dar und eröffnet die Möglichkeit, die knappen Ressourcen unbebauter Landschaftsräume am Stadtrand zu erhalten und die interne Infrastruktur optimal auszunutzen.

· Die städtebauliche Neuordnung des Stadtteils Misburg In Verbindung mit dem Bau der Umgehungsstraße zur Entlastung des Misburger Zentrums vom Durchgangsverkehr eröffnet dies die Möglichkeit, das Stadtteilzentrum Meyers Garten zu stärken und die funktionale Mitte des Stadtteils langfristig zu sichern. Insgesamt wird der Stadtbezirk Misburg/Anderten durch dieses Projekt erheblich aufgewertet.

· Sanierung der Altlasten auf dem Deurag-Nerag-Gelände und Sicherung der dort befindlichen Deponie.

· Entwicklung der Mergelgruben HPC I (Naturerleben) und HPC II (wassergebundene Erholung) sowie der erforderlichen
naturschutzfachlichen und gestalterischen Maßnahmen. Die Flächen, die bisher durch die GENAMO mbH entwickelt werden sollen,
stellen eine Bereicherung des Erholungsangebots in Hannovers Osten dar und wirken weit über Misburg hinaus.

· Lückenschluss im Naturband Wettbergen-Misburg über den Brückenkopf Tanklager, das Deurag-Nerag-Gelände und die ehemaligen Mergelgruben. Dies stellt die letzte Lücke in der Ost-West-Verbindung quer durch die Stadt dar.

Ziel des Projektes ist, durch die Gartenschau eine städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, die den Stadtteil Misburg und seine angrenzenden Bereiche in seiner weiteren Entwicklung fördert, indem das seit langem brachliegende und erheblich belastete Gelände der Deurag-Nerag-GmbH saniert und wieder nutzbar gemacht wird. Darüber hinaus sollen die östlich der Anderter Straße befindlichen ehemaligen Mergelabbaugruben in die Stadtentwicklung eingebunden werden.

Wesentliche Bestandteile der Gartenschau, wie der ca. 16 ha große IGA-Park, bleiben erhalten und erzeugen einen hohen Erinnerungswert für die BewohnerInnen des Stadtgebietes. Ein gestärktes Selbstbewusstsein wird die Verbundenheit mit dem eigenen Stadtteil fördern.

Hannover wird sich zudem durch eine Gartenbauausstellung als Kongress- und Veranstaltungsstadt weiter profilieren und durch eine hohe Medienpräsenz seinen Bekanntheitsgrad steigern können. Davon werden auch langfristig positive Auswirkungen auf den Tourismus zu erwarten sein.



Die direkten volkswirtschaftlichen Effekte, die sich für die Stadt allein im Betrachtungszeitraum kurz vor und während der IGA ergeben, wurden in der Machbarkeitsstudie in einer Größenordnung von 8,8 Mio. € geschätzt, sind aber nicht in die Kosten-Nutzen-Analyse bilanziert. Die langfristigen positiven Aspekte sind dabei gar nicht eingerechnet worden. So geht die ökonomische Machbarkeitsstudie von direkten Arbeitsplatzeffekten in einer Größenordnung von knapp 6.400 Personenjahren (inkl. Nachhaltigkeits- und Multiplikatoreffekten) aus, die aber wie erwähnt nicht in die finanzielle Berechnung einbezogen sind.



Zu 1.

Die Deutsche Bundesgartenschau GmbH (DBG) hat mitgeteilt, dass sie Ende Oktober 2005 Standortentscheidungen für die IGA 2017 und die BUGA 2019 fällen will. Als Bewerbungsschluss steht der 30.08.2005 fest, so dass vor den Ratsferien ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich ist. Da zwischenzeitlich Hamburg den Zuschlag für eine BUGA 2013 und Osnabrück den Zuschlag für eine BUGA 2015 bekommen haben, ist es nicht sehr realistisch, dass Hannover den Zuschlag für die IGA 2017, sondern erst für eine BUGA 2019 erhält. Dieses wird dadurch unterstützt, dass sich voraussichtlich ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz rund um den Bodensee um die IGA 2017 bewerben wird. Die Verwaltung bewertet es allerdings ausdrücklich als positives Signal für die Bewerbung, dass die DBG dem daraus resultierenden Wunsch der Landeshauptstadt nach einem Doppelbeschluss nachgekommen ist.

Das Gesamtprojekt erfordert nach dem heutigem Planungsstand einen Zuschussbedarf durch die Stadt von ca. 38 Mio. € zuzüglich der Kosten für die sowieso geplante Umgehungsstraße. Einzelheiten der Finanzierung sind der Anlage zu dieser Drucksache zu entnehmen. Dabei wurden einige Punkte der in Informationsdrucksache 0672/2005 dargestellten ökonomischen Machbarkeitsstudie zwischenzeitlich aktualisiert, die Änderungen sind im Deckblatt zur Anlage dokumentiert.


Zu 2.

Wenn die Landeshauptstadt den Zuschlag zu einer IGA/BUGA erhalten will, ist es zwingend, dass sie die Verfügungsgewalt über die vorgesehenen Flächen hat. Wenn der Rat den hier vorgelegten Grundsatzentschluss fasst, wird die Verwaltung daher zu den ersten Sitzungen der Ratsgremien nach den Ratsferien die entsprechende Kaufvertrags-Drucksache vorlegen, so dass der Ankauf der D-N-Flächen termingerecht vor der Entscheidung des Verwaltungsrates der DBG Ende Oktober 2005 rechtskräftig werden kann.

Mit D-N wurden hierzu umfangreiche Verhandlungen geführt. Gemäß aktuellem Verhandlungsstand ist vorgesehen, dass das den Planungen zugrunde liegende Gelände für 1 € an die Landeshauptstadt verkauft wird. Darüber hinaus soll D-N einen Sanierungskostenzuschuss für die Herrichtung der Flächen zahlen. Im Gegenzug erwartet D-N, dass die Stadt das Gelände schnellstmöglich übernimmt und damit die vollständige Verantwortung insb. im Hinblick auf das damit verbundene Altlastenrisiko trägt.

Der Geschäftsführer der D-N hat am 20.05.2005 mündlich erklärt, dass die D-N bereit ist, einen Sanierungskostenzuschuss von 35 Mio. € zu zahlen, wenn die Landeshauptstadt im Gegenzug den derzeitigen Verhandlungsstand sowie einen von der D-N noch nachgemeldeten Detail-Verhandlungspunkt akzeptiert. Die Verwaltung hat versucht, eine daürber hinausgehende finanzielle Beteiligung an dem Altlastenrisiko zu erreichen. D-N hat dies -zuletzt am 20.05.2005- entschieden ausgeschlossen. Die Verwaltung wird versuchen, bis zur Vorlage der Drucksache über den Grundstückskaufvertrag weitere Zugeständnisse der D-N in diesem Punkt zu erzielen.

Nachzuverhandeln ist auch Folgendes: Bislang ist vorgesehen, dass es bis zum Sommer 2007 unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein soll, den Vertrag rückgängig zu machen. Wenn die Landeshauptstadt den Zuschlag erst für die Bundesgartenschau 2019 erhält, bietet dies deutlich mehr Zeit für die vorbereitenden Planungen. Die Verwaltung will erreichen, dass sich dieser neue Zeitplan auch in den Rücktrittsmöglichkeiten widerspiegelt. Zudem sind die im Beschlusstext genannten Rücktrittsrechte für die Landeshauptstadt deshalb zwingend erforderlich, weil sich die Verhandlungen der Landeshauptstadt mit der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft über die gemeinsam zu gründende Durchführungs-GmbH und sonstige Details der Durchführung noch hinziehen können.

Nachzuverhandeln sind auch die Bedingungen, unter denen die Rücktrittsrechte für die Landeshauptstadt wegfallen. Hier benötigt die Landeshauptstadt einen größeren Handlungsspielraum für vorbereitende Planungen, der bislang in dem Vertragsentwurf so nicht vorgesehen ist. Einerseits müssen die entsprechenden Bauleitplanverfahren schon frühzeitig eingeleitet werden. Andererseits ist klar, dass das Rücktrittsrecht der Stadt verwirkt ist, wenn der Rat einen rechtskräftigen Bebauungsplan für die IGA / BUGA-Durchführung beschließt bzw. wenn konkret mit der Altlastensanierung begonnen wird.

Auf Basis der Nachverhandlungen wird die Verwaltung spätestens Ende August eine separate Beschlussdrucksache für den Ankauf der genannten Flächen vorlegen, in der auch die Details des dann ausverhandelten Vertragsentwurfes genauer dargestellt werden.


Zu 3.

Die geschilderte Kostenbelastung kann nicht allein von der Landeshauptstadt getragen werden, da eine IGA / BUGA auch überregionale Bedeutung für ganz Niedersachsen hat. Zwar hat das Land mehrfach seine grundsätzliche Unterstützung signalisiert, eine Festlegung im Detail bislang jedoch abgelehnt. Unter diesen Umständen wäre die Durchführung der IGA / BUGA nicht möglich, und daher ist eine verbindliche Festlegung des Landes erforderlich.

So gilt, dass das in der Anlage beigefügte Finanzierungskonzept von Zuschüssen von EU, Bund und Land von insgesamt 30 Mio. € ausgeht. Zwar ist dieses die Untergrenze aller entsprechenden Zuschüsse bei Bundesgartenschauen, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden bzw. geplant sind (beispielsweise finanziert das Land Rheinland-Pfalz die BUGA 2011 in Koblenz alleine mit 47 Mio. €). Um das Kostenrisiko für die Landeshauptstadt dennoch nicht unangemessen groß werden zu lassen, wird erwartet, dass sich die Landesregierung bis zum Bewerbungsschluss verbindlich verpflichtet, mindestens die Hälfte dieser angesetzten 30 Mio. € Zuschüsse in ihre Finanzplanung aufzunehmen (wobei klar ist, dass dies keine absolute Bindung der später noch zu treffenden Landtagsentscheidungen darstellen kann).

Weiterhin ist es notwendig, dass das Land -analog zur Zusage bei der Vorbereitung der EXPO 2000- erklärt, dass die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Kredite vollständig außerhalb der Vorgabe „Netto-Neuverschuldung-Null“ aufgenommen werden können. Andernfalls käme es zu einer nicht hinnehmbaren Konkurrenzsituation mit anderen ebenfalls notwendigen Investitionen, insbesondere bei der Gebäudesanierung.
 Dez. V
Hannover / 23.05.2005