Drucksache Nr. 1077/2015:
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde

Inhalt der Drucksache:

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1077/2015
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Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde

Antrag,


zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde, Eichenfeldstr. 12, 30445 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover eine Kindergartengruppe (20 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab 01.08.2015, laufende Beihilfen für eine Einzelintegration auf Grundlage der Drucksache Nummer 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Die viergruppige Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde verfügt über eine Kindergartengruppe mit Halbtagsbetreuung (25 Kinder), eine Kindergartengruppe mit 3/4-Betreuung (25 Kinder) und zwei Kindergartengruppen mit Ganztagsbetreuung (je 20 Kinder).
Ein bereits in der Einrichtung betreutes Kind benötigt ab dem 01.08.2015 einen integrativen Kindergartenplatz.
Daher hat der Träger die Durchführung einer Einzelintegration in einer Kindergartengruppe beantragt, damit das Kind weiterhin in der vertrauten Umgebung betreut und gefördert werden kann. Sowohl Eltern als auch das Kita-Team befürworten die weitere Betreuung des Kindes in der Einrichtung. Pädagogische Gründe sprechen ebenfalls für dieses Vorgehen.
Da in dieser Ganztagsgruppe 20 Kinder betreut werden, ist eine Platzreduzierung durch die geplante Einzelintegration nicht erforderlich.
Der Träger wird die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft mit einem Stundenkontingent von 10 Stunden für die Einzelintegration sicher stellen und wird eine Ergänzung der Betriebserlaubnis beim Nds. Kultusministerium - Referat Kindertagesstätten - beantragen.
51.42  Scholz
Hannover / 11.05.2015